Bevor ein Verein gegründet wird, müssen Vereinsregeln, die Statuten, erarbeitet werden. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die Vorbereitungsgruppe erhält den Auftrag, einen Vorschlag für die Statuten zu machen. Die Gruppe kann sich an Beispielen anderer Vereine HSK orientieren.
Statuten müssen klar und unmissverständlich sein. Sie beschreiben den Zweck des Vereins und legen fest, wie er sich organisiert und finanziert. Die Statuten müssen aber nicht alles bis ins kleinste Detail vorschreiben. Die Statuten müssen in einer Schweizer Amtssprache geschrieben sein. Es ist üblich, dass in Vereinen HSK die Statuten auch in der Sprache des HSK-Unterrichts vorhanden sind.