Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

Mittelbeschaffung

Mittelbeschaffung

Vereine HSK brauchen Geld, um ihre Ziele zu erreichen. Sie können bei Stiftungen einen Antrag stellen, Sponsoren suchen, und Feste organisieren, um ihren Verein zu finanzieren.

Vereine HSK dürfen nur nicht-kommerzielle Ziele haben. Sie können sich jedoch wirtschaftlicher Mittel bedienen, um ihre Ziele zu erreichen. Die gängigen Finanzquellen eines Vereins HSK sind Mitglieder- und Elternbeiträge, Spendensammlungen, Stände sowie Feste, z.B. mit einer Tombola-Verlosung oder mit Lotto.

Stiftungen

Weitere Einnahmequellen können Beiträge von Stiftungen sein. In der Schweiz sind alle Stiftungen unter Bundesaufsicht im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen: www.edi.admin.ch > eidgenössische Stiftungsaufsicht > Stiftungsverzeichnis. Weitere Stiftungen, die der Gemeinde oder dem Kanton unterstehen, sind bei der kantonalen Stiftungsaufsicht oder beim Handelsregister zu finden.

Im Zentralen Firmenindex kann man nach Schweizer Stiftungen suchen, die im Handelsregister eingetragen sind: www.zefix.ch/ > Zentraler Firmenindex > (Kanton wählen) > Suche in der kantonalen Handelsregisterdatenbank > (in der Suchmaschine "Stiftung" eingeben)

Die meisten Förderstellen haben eine Website mit den Richtlinien für die Vergabe ihrer Gelder (Stiftungszwecke) und mit Gesuchsformularen für Beitragsanträge.

Für das Gesuch braucht es folgende Unterlagen:

  • Einführungsbrief (wichtigste Punkte des Dossiers zusammenfassen)
  • Der Verein, die Initiativgruppe (Persönliche Angaben, kurze Biographie der Hauptbeteiligten, Statuten)
  • Projektbeschreibung (Genaue Beschreibung, wofür das Gesuch steht, Ziele, Zielpublikum)
  • Budget und Finanzierungsplan (Einnahmequellen, Ausgaben, Eigenleistungen, Jahresbericht)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Wie und wo wird das Angebot bekannt gemacht)

Ausführlicher Beschrieb für ein "perfektes" Gesuch unter: www.binding-stiftung.ch

Für ein Beitragsgesuch an eine Stiftung oder einen anderen Geldgeber braucht es viel Zeit. Die Anträge müssen flüssig geschrieben und gut begründet sein. Es lohnt sich, einen persönlichen Kontakt zu Mitarbeitenden der Institution aufzubauen und den Verein, seine Ziele und Aktivitäten persönlich vorzustellen. Dazu braucht es oft eine Person, die den Kontakt zu noch wenig genutzten Stiftungen herstellen kann. Wenn einmal ein guter Kontakt zu einer Stiftung oder einem anderen Geldgeber vorhanden ist, muss er gepflegt werden. Das kann man mit überzeugenden Berichten über die Vereinsaktivitäten erreichen.

Sponsoring

Auch Unternehmen, kleine wie grosse, unterstützen gemeinnützige Vereine mit Sponsoringbeiträgen. Anders als bei den Stiftungen werden die Beiträge jedoch nicht ohne Gegenleistung bezahlt. Sponsoring ist ein Geschäft, das beiden Seiten einen Vorteil bringen soll. Für den Unterstützungsbeitrag muss der Verein im Rahmen seiner Aktivitäten Werbung für das Unternehmen machen. Zum Beispiel muss das Firmenlogo auf einer Vereinspublikation stehen. Für Vereine HSK bieten sich kleine Firmen als Sponsoringpartner eher an als grosse Firmen. Zu kleinen Firmen bestehen vielleicht schon persönliche Kontakte oder es ist einfacher, mit ihnen in Kontakt zu kommen.

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Für bestimmte Aktivitäten wie Lotto- und Tombola-Veranstaltungen benötigt der Verein eine Bewilligung vom Kanton oder der Gemeinde. Sofern es nötig ist, helfen die Angestellten der Gemeinden bei der Beantragung. Die Bewilligungen sind jeweils mit Auflagen verbunden.

Auch für öffentliche Sammlungen in breiterem Rahmen, für Informationsstände auf öffentlichem Grund braucht es eine Bewilligung. Unter den Internet-Adressen der Kantone oder Gemeinden sind bewilligungspflichtige Veranstaltungen und Aktivitäten - zum Teil auch mit den notwendigen Antragsformularen und Hinweisen - zu finden.

Viele Bewilligungen können online beantragt werden. Ansonsten gibt die jeweilige Gemeindeverwaltung Auskunft.