Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur

Organisation des Unterrichts

Der HSK-Unterricht wird entweder von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder oder von Vereinen organisiert. Die Trägerschaften stellen auch die HSK-Lehrpersonen an. Die Kurskosten werden von den Trägerschaften festgelegt und sind nicht gewinnorientiert.

Die Leistungen der Kinder werden durch die HSK-Lehrpersonen benotet. Wenn der HSK-Unterricht kantonal anerkannt ist, wird die Note von der Klassenlehrperson im Zeugnis der Volksschule eingetragen.

Weitere Informationen (Webseite des Kantons Zürich)

Anerkennung des Unterrichts

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkennt den Nutzen von HSK-Unterricht, weshalb der HSK-Unterricht im Jahr 2005 ins Volksschulgesetz aufgenommen wurde.

Damit HSK-Kurse vom Kanton offiziell anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter anderem:

  • Sie müssen politisch und konfessionell neutral sein.
  • Sie dürfen nicht gewinnorientiert sein.
  • Die Lehrpersonen müssen pädagogisch qualifiziert sein und ausreichende Deutschkenntnisse haben.
  • Alle Lehrpersonen müssen vom Volksschulamt organisierte obligatorische Weiterbildungen besuchen.

Mehr Informationen im Leitfaden zum HSK-System im Kanton Zürich, S. 4.

Zum Anerkennungsprozess und den Anerkennungskriterien finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich ein Merkblatt mit detaillerten Angaben (im Abschnitt "Anerkennung").

HSK

Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache können im Kanton Zürich ab Kindergarten den ergänzenden Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen. Der HSK-Unterricht fördert gezielt die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion.

Weitere Informationen (Webseite des Kantons Zürich)

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