Der HSK-Unterricht wird entweder von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder oder von Vereinen organisiert. Die Trägerschaften stellen auch die HSK-Lehrpersonen an. Die Kurskosten werden von den Trägerschaften festgelegt und sind nicht gewinnorientiert.
Die Leistungen der Kinder werden durch die HSK-Lehrpersonen benotet. Wenn der HSK-Unterricht kantonal anerkannt ist, wird die Note von der Klassenlehrperson im Zeugnis der Volksschule eingetragen.
Weitere Informationen (Webseite des Kantons Zürich)