Arbeitsvertrag für Angestellte mit Lohn
Der Verein als Arbeitgeber
Sobald ein Verein bezahlte Angestellte hat, hat er diese Pflichten:
- Er muss für die Angestellten einen Arbeitsvertrag machen.
- Er muss ihnen Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen: AHV, IV, ALV, Unfallversicherung. Unter bestimmten Bedingungen: Berufliche Vorsorge (BV), Unfallversicherung.
Das muss der Verein tun, wenn er eine Person anstellt:
- Wenn die Person Ausländerin oder Ausländer ist: beim Migrationsamt eine Arbeitsbewilligung beantragen
- Mit der Person einen Arbeitsvertrag abschliessen
- Die Person bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden
- Für die Person eine Unfallversicherung abschliessen
- Der Person monatlich einen Lohn zahlen
- Abrechnung bei der kantonalen Ausgleichskasse erledigen
- Beträge an die kantonale Ausgleichskasse überweise
- Der Person Anfang Jahr einen Lohnausweis ausstellen
- Freiwillig: für die Person eine Krankentaggeldversicherung abschliessen
- Falls der Jahreslohn grösser als 22'680 CHF ist: eine Berufliche Vorsorge abschliessen
- Falls die Person Kinder hat: Kinderzulagen bezahlen
Angestellte anmelden und Lohn bezahlen
Wie melden Sie neue Angestellte an? Wie rechnen Sie den Lohn ab? Hier finden Sie Informationen:
Angestellte künden
Vielleicht müssen Sie jemandem kündigen. Hier finden Sie Informationen, wie Sie das korrekt machen:
→ www.ch.ch, klicken Sie auf «Arbeit» > «Kündigung Arbeitsvertrag»
Arbeitsvertrag
Jede Person, die arbeitet, hat Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Deshalb brauchen Sie Arbeitsverträge für Ihre Lehrpersonen. Sie brauchen auch einen Arbeitsvertrag für die Koordinationsperson.
Darauf müssen Sie achten:
- Lehrpersonen und Koordinationsperson bekommen meistens einen Einzelarbeitsvertrag. Hier finden Sie einen Modell-Vertrag.
- Die HSK-Lehrpersonen arbeiten nur wenige Stunden pro Woche. Deshalb bekommen sie meistens einen Stundenlohn.
- Der HSK-Verein ist der Arbeitgeber. Sie müssen Nebenkosten für den Lohn bezahlen.
Die Personen kommen aus dem Ausland und haben keine C-Bewilligung? Dann brauchen diese Personen eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz.
So machen Sie einen Arbeitsvertrag
Sie müssen sich an die Regeln vom Obligationenrecht, Artikel 319 halten.
Sonst gibt es keine Regeln dafür, was Sie in den Arbeitsvertrag schreiben.
Diese Sachen stehen meistens in einem Vertrag von HSK-Vereinen:
- Aufgaben
- Beginn und Dauer der Arbeit: Meistens dauert es ein Schuljahr.
- Anzahl der Arbeitsstunden
- Spesen: Bekommt die Person Geld zurück, wenn sie Reisen oder andere Sachen bezahlt?
- Lohn: Wie hoch ist der Lohn? Wie viel Geld wird abgezogen? Zum Beispiel für AHV, IV, EO, ALV und Quellensteuer.
- Probezeit: Wie lange dauert die Probezeit?
- Versicherungen: Wie ist die Person versichert?
- Kündigung: Wie lange vorher muss man sagen, dass man kündigt?
Sie können noch zusätzliche Vereinbarungen und Regeln in den Vertrag schreiben. Diese Regeln gehören zum Arbeitsvertrag. Ein Beispiel dafür ist auf Seite 2 und 3 vom Modell-Vertrag.
Aufgaben
Die Lehrperson hat verschiedene Aufgaben, zum Beispiel:
- Unterrichten
- Informieren und Beraten
- Helfen bei Anlässen vom Verein
- An Sitzungen und Weiterbildungen teilnehmen
- Mit den Eltern zusammenarbeiten.
Spesen
Spesen sind Geld, das eine Person für ihre Arbeit ausgibt. Zum Beispiel für:
- Fahrten
- Telefon
- Unterlagen für den Unterricht
Manche Sachen gehören zum Auftrag der Lehrperson. Die Kosten dafür müssen Sie der Lehrperson zurückzahlen. Zum Beispiel die Kosten für:
- Ausflüge mit den Kindern und Jugendlichen
- Schullager
- Telefonate mit den Eltern
- Telefonate mit der Koordinationsperson
- Fahrten zu angeordneten Weiterbildungen
Die Lehrperson macht eine externe Weiterbildung? Dann muss sie vorher einen Antrag beim Vorstand stellen. Wenn es ins Budget passt, zahlt der Verein vielleicht die Fahrtkosten.
Sie müssen genau schreiben, wie viel Geld die Person zurückbekommt. Sie können auch eine Pauschale zahlen. Das ist sinnvoll, wenn die Person sonst zu viele Belege einreichen muss: zum Beispiel bei Kosten für Telefon.
→ Sie können die Regeln für Spesen in den Vertrag schreiben.
→ Oder Sie machen ein separates Spesenreglement. Darin regeln Sie die Spesen für alle Personen, die für den Verein arbeiten. .
→ Auf diesem Link finden Sie ein Beispiel für ein Spesenreglement.
Informationen über die Lehrperson
Wenn Lehrpersonen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen, muss der Arbeitgeber wissen: Darf die Person mit Kindern und Jugendlichen arbeiten? Dafür braucht es Informationen über die Person. Es gibt zwei verschiedene Papiere dafür:
Sonderprivatauszug
Sie brauchen dieses Papier in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich.
Privatauszug
Im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Zürich brauchen Sie auch den Privatauszug.
Was ist ein Sonderprivatauszug?
Ein Sonderprivatauszug ist ein Bericht über eine Person. In dem Bericht steht, ob die Person mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf. Vielleicht hat eine Person etwas Schlimmes mit den Kindern und Jugendlichen gemacht. Zum Beispiel: Die Person hat Kinder sexuell belästigt. Deshalb darf die Person nicht mehr mit Kindern arbeiten. Oder die Person darf keinen Kontakt mit Kindern haben. Dann steht das in diesem Bericht.
Wie bekommt man den Sonderprivatauszug?
- Der HSK-Verein füllt ein Formular aus.
Hier finden Sie das Formular:
Der HSK-Verein bestätigt damit: Bei unserer Arbeit geht es um Kinder und Jugendliche.
- Der HSK-Verein unterschreibt das Formular.
- Der HSK-Verein schickt das Formular an die Lehrperson.
- Die Lehrperson kann mit diesem Papier ihren Sonderprivatauszug hier bestellen:
→ Bestellung Sonderprivatauszug
- Der Sonderprivatauszug ist kostenpflichtig.
Was ist ein Privatauszug?
Im Privatauszug stehen persönliche Informationen über eine Person. Im Privatauszug steht zum Beispiel der Name und der Wohnort. Vielleicht steht dort auch, ob die Person verheiratet ist und Kinder hat.
Wie bekommt man den Privatauszug?
- Die Person wohnt in der Schweiz? Dann kann sie den Privatauszug hier bestellen:
- Der Privatauszug ist kostenpflichtig.
Mehr Informationen:
Personalvorsorge
«Personalvorsorge» ist ein Schutz für Ihr Personal. Als Arbeitgeber zahlen Sie zum Beispiel Geld für die AHV, Pensionskasse und für eine Nichtberufsunfallversicherung.
Die Schweiz hat ein gutes und sicheres Sozialsystem. Die Sozialversicherungen bieten der Bevölkerung grossen Schutz. Zu den Sozialversicherungen gehören zum Beispiel die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Krankenversicherung (KV).
Diese Versicherungen helfen Menschen in der Schweiz, damit sie genug Geld zum Leben haben und nicht arm werden.
Der wichtigste Teil in diesem Sozialsystem ist die Altersvorsorge.
Das Sozialversicherungsrecht ist kompliziert. Bei Fragen sollte man zuerst die kantonale Ausgleichskasse kontaktieren. Man sollte sein Anliegen schriftlich schicken und eine schriftliche Antwort verlangen, damit man einen Beweis hat.
Altersvorsorge
Was ist das Ziel der Altersvorsorge? Auch nach der Pensionierung sollen ältere Menschen genügend Geld zum Leben haben.
Rentner und Rentnerinnen sollen genug Geld haben, um gut leben zu können. Sie sollen auch am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Die Altersvorsorge hat 3 Säulen. Für Sie als Arbeitgeber sind die Säulen 1-2 wichtig.
Jede Säule hat eine andere Aufgabe und hat unterschiedliche Regeln.
Die Ziele und die Leistungen aus den 3 Säulen unterstützen einander. Darum sind die 3 Säulen zusammen ein starkes System.
1. und 2. Säule:
1. Säule: AHV
Diese Versicherung ist obligatorisch.
Alle Menschen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, müssen jeden Monat Geld in die AHV einzahlen.
Nach der Pensionierung erhalten diese Menschen eine monatliche Rente von der AHV.
Die AHV sorgt dafür, dass alle Menschen im Rentenalter die wichtigsten Dinge zum Leben kaufen oder bezahlen können.
Der Arbeitgeber muss genauso viel AHV bezahlen wie der Arbeitnehmer. Insgesamt sind es 8,7 % vom Lohn. Der Arbeitgeber bezahlt 4,35 % und der Arbeitnehmer auch 4,35 %.
2. Säule: Pensionskasse
Der Lohn für die Lehrperson ist höher als CHF 22'680 im Jahr? Dann müssen Sie für die Lehrperson Geld an die Pensionskasse zahlen.
Es gibt ein Gesetz dafür. Das Gesetz heisst «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge».
Die Abkürzung ist BVG. Darum geht es: Wenn Menschen alt sind und nicht mehr arbeiten können, sollen sie genug Geld haben. Hier geht es zum Gesetz:
→ BVG
So gehen Sie vor:
Weitere Versicherungen:
Nichtberufsunfallversicherung
Jeder Mensch braucht eine Unfallversicherung. Die Versicherung zahlt die Gesundheitskosten, wenn ein Mensch einen Unfall hat.
Eine Nichtberufsunfallversicherung zahlt auch, wenn der Unfall nicht bei der Arbeit passiert. Der Mensch hat zum Beispiel zuhause oder in der Freizeit einen Unfall.
Eine Person arbeitet im Durchschnitt mehr als 8 Stunden in der Woche für den HSK-Verein? Dann können Sie eine Nichtberufsunfallversicherung für die Person abschliessen.
Krankentaggeldversicherung
Eine Krankentaggeldversicherung ist eine Versicherung, die Geld zahlt, wenn man wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Sie hilft, das Geld zu ersetzen, das man nicht verdient, wenn man krank ist.
Es kann für den Verein gut sein, eine solche Versicherung zu haben. Sie ist freiwillig, aber sie hilft dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, bei Krankheit genug Geld zu haben.