Arbeitsvertrag für Angestellte mit Lohn

Der Verein als Arbeitgeber

Sobald ein Verein bezahlte Angestellte hat, hat er diese Pflichten: 

Arbeitsvertrag 

Jede Person, die arbeitet, hat Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Deshalb brauchen Sie Arbeitsverträge für Ihre Lehrpersonen. Sie brauchen auch einen Arbeitsvertrag für die Koordinationsperson.

Darauf müssen Sie achten:

  • Lehrpersonen und Koordinationsperson bekommen meistens einen Einzelarbeitsvertrag. Hier finden Sie einen Modell-Vertrag.
  • Die HSK-Lehrpersonen arbeiten nur wenige Stunden pro Woche. Deshalb bekommen sie meistens einen Stundenlohn.
  • Der HSK-Verein ist der Arbeitgeber. Sie müssen Nebenkosten für den Lohn bezahlen.

Die Personen kommen aus dem Ausland und haben keine C-Bewilligung? Dann brauchen diese Personen eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz.

So machen Sie einen Arbeitsvertrag

Sie müssen sich an die Regeln vom Obligationenrecht, Artikel 319 halten.

Sonst gibt es keine Regeln dafür, was Sie in den Arbeitsvertrag schreiben.

Diese Sachen stehen meistens in einem Vertrag von HSK-Vereinen:

  • Aufgaben
  • Beginn und Dauer der Arbeit: Meistens dauert es ein Schuljahr.
  • Anzahl der Arbeitsstunden
  • Spesen: Bekommt die Person Geld zurück, wenn sie Reisen oder andere Sachen bezahlt?
  • Lohn: Wie hoch ist der Lohn? Wie viel Geld wird abgezogen? Zum Beispiel für AHV, IV, EO, ALV und Quellensteuer.
  • Probezeit: Wie lange dauert die Probezeit?
  • Versicherungen: Wie ist die Person versichert?
  • Kündigung: Wie lange vorher muss man sagen, dass man kündigt?

Sie können noch zusätzliche Vereinbarungen und Regeln in den Vertrag schreiben. Diese Regeln gehören zum Arbeitsvertrag. Ein Beispiel dafür ist auf Seite 2 und 3 vom Modell-Vertrag.

Aufgaben

Die Lehrperson hat verschiedene Aufgaben, zum Beispiel:

  • Unterrichten
  • Informieren und Beraten
  • Helfen bei Anlässen vom Verein
  • An Sitzungen und Weiterbildungen teilnehmen
  • Mit den Eltern zusammenarbeiten.

Spesen

Spesen sind Geld, das eine Person für ihre Arbeit ausgibt. Zum Beispiel für:

  • Fahrten
  • Telefon
  • Unterlagen für den Unterricht

Manche Sachen gehören zum Auftrag der Lehrperson. Die Kosten dafür müssen Sie der Lehrperson zurückzahlen. Zum Beispiel die Kosten für:

  • Ausflüge mit den Kindern und Jugendlichen
  • Schullager
  • Telefonate mit den Eltern
  • Telefonate mit der Koordinationsperson
  • Fahrten zu angeordneten Weiterbildungen

Die Lehrperson macht eine externe Weiterbildung? Dann muss sie vorher einen Antrag beim Vorstand stellen. Wenn es ins Budget passt, zahlt der Verein vielleicht die Fahrtkosten.

Sie müssen genau schreiben, wie viel Geld die Person zurückbekommt. Sie können auch eine Pauschale zahlen. Das ist sinnvoll, wenn die Person sonst zu viele Belege einreichen muss: zum Beispiel bei Kosten für Telefon.

Sie können die Regeln für Spesen in den Vertrag schreiben.

→ Oder Sie machen ein separates Spesenreglement. Darin regeln Sie die Spesen für alle Personen, die für den Verein arbeiten. .

Auf diesem Link finden Sie ein Beispiel für ein Spesenreglement.

Informationen über die Lehrperson

Wenn Lehrpersonen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen, muss der Arbeitgeber wissen: Darf die Person mit Kindern und Jugendlichen arbeiten? Dafür braucht es Informationen über die Person. Es gibt zwei verschiedene Papiere dafür:

Sonderprivatauszug

Sie brauchen dieses Papier in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich.

Privatauszug

Im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Zürich brauchen Sie auch den Privatauszug.

Personalvorsorge

«Personalvorsorge» ist ein Schutz für Ihr Personal. Als Arbeitgeber zahlen Sie zum Beispiel Geld für die AHV, Pensionskasse und für eine Nichtberufsunfallversicherung.

Die Schweiz hat ein gutes und sicheres Sozialsystem. Die Sozialversicherungen bieten der Bevölkerung grossen Schutz. Zu den Sozialversicherungen gehören zum Beispiel die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Krankenversicherung (KV).

Diese Versicherungen helfen Menschen in der Schweiz, damit sie genug Geld zum Leben haben und nicht arm werden.

Der wichtigste Teil in diesem Sozialsystem ist die Altersvorsorge.

Das Sozialversicherungsrecht ist kompliziert. Bei Fragen sollte man zuerst die kantonale Ausgleichskasse kontaktieren. Man sollte sein Anliegen schriftlich schicken und eine schriftliche Antwort verlangen, damit man einen Beweis hat.

Altersvorsorge

Was ist das Ziel der Altersvorsorge? Auch nach der Pensionierung sollen ältere Menschen genügend Geld zum Leben haben.

Rentner und Rentnerinnen sollen genug Geld haben, um gut leben zu können. Sie sollen auch am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Die Altersvorsorge hat 3 Säulen. Für Sie als Arbeitgeber sind die Säulen 1-2 wichtig.

Jede Säule hat eine andere Aufgabe und hat unterschiedliche Regeln.

Die Ziele und die Leistungen aus den 3 Säulen unterstützen einander. Darum sind die 3 Säulen zusammen ein starkes System.