Nirgends ist die Vereinsdichte so hoch wie in der Schweiz. Rund zwei Drittel der über 15-jährigen Personen in der Schweiz engagiert sich in einem Verein. Ein Verein ist eine unkomplizierte Form, sich für gemeinsame Interessen in unserer Gesellschaft einzusetzen. Jedes Mitglied kann auf die Politik, Strategie und Ausrichtung seines Vereins Einfluss nehmen.
Für Personen, die die Sprache und Kultur ihres Herkunftslandes bewahren und ihren Kindern weitergeben möchten, ist der Verein die ideale Organisationsform. Die gesetzlichen Anforderungen sind niedrig.
Ein Verein ist eine „juristische Person“. Das heisst: Der Verein ist eine Gruppe von Personen, die unter einem gemeinsamen Namen auftritt. Im Gegensatz dazu ist ein einzelner Mensch eine „natürliche Person“.
In der Schweiz werden keine staatlichen Vereinslisten geführt. Ein gemeinnütziger Verein wird nach der Gründung nirgends angemeldet oder eingetragen. Nur Vereine, die einen Umsatz von mehr als CHF 100‘000 pro Jahr erwirtschaften, müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Für gemeinnützige Vereine ist der Eintrag ins Handelsregister freiwillig.
Beispiel für die Organisation eines Vereins HSK: