Aktuar
(schweizerisch) Schriftführer eines Vereins, führt das Protokoll
Beisitzer
Vorstandsmitglied ohne eigenes Ressort/eigenen Fachbereich
Beschlussprotokoll
hält Aufträge und Beschlüsse der Sitzung fest
Debitor
Schuldner. Jemand/ein Unternehmen, der bzw. das eine Ware oder einen Dienst bezieht und dafür eine Rechnung begleichen muss
Décharge oder Entlastung
Der Tätigkeitsbericht und die Abrechnung eines Vorstandes werden von der Generalversammlung genehmigt. Damit wird dem Vorstand Décharge oder Entlastung erteilt
Erfolgsrechnung
In der Erfolgsrechnung werden die Ein- und Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt, sodass Gewinn oder Verlust detailliert erklärt werden können
explizit
ausdrücklich
Fundraising
Mittelbeschaffung
gemeinnützig
Tätigkeit, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, sondern sozialen/ kulturellen/ sportlichen / erzieherischen Aufgaben dient
Gesellschafter
Mitglied einer Gesellschaft nach dem Schweizerischen Recht
i.d.R.
in der Regel
integer
unbescholten, redlich, sich selbst treu
Kommission
Ausschuss von Beauftragten, Gruppe von Fachleuten, die ein Thema behandelt
Kreditor
Gläubiger oder Lieferant. Jemand/ein Unternehmen, der oder das eine Ware oder einen Dienst leistet oder einen Kredit gewährt
Lohnfortzahlung
Weiterzahlung des Lohns im Krankheitsfall
Mittelbeschaffung
die finanziellen Mittel für einen Verein und seine Geschäfte beschaffen
Nachschusspflicht
Verpflichtung, für entstandene Verluste zu haften
Porto
Gebühr für Postsendung (Plural: Porti)
rechenschaftspflichtig
die Pflicht, über seine Tätigkeiten/Geschäfte vollumfänglich Auskunft zu erteilen. Dies erfolgt in der Regel mit einem Bericht und einer Abrechnung.
Ressort
Fachbereich
Salär
Lohn
sich konstituieren
zusammentreten zur Beschlussfassung: der Vorstand konstituiert sich selbst, er tritt zusammen, um zu beschliessen, wer welche Aufgaben übernimmt
Transitorische Aktiven
noch nicht bezahlter Aufwand, im Voraus erhaltene Beträge
Vereinsbelang
Vereinsangelegenheit
Verhandlungsprotokoll
gibt die Inhalte der Reden und Debatten der Teilnehmenden wieder, da nachvollziehbar bleiben soll, was in der Zusammenkunft behandelt wurde und wie sich die Teilnehmer äußerten. Im Gegensatz zum Wortprotokoll wird der Verlauf jedoch nur sinngemäß so zusammengefasst, dass der innere Aufbau und der Austausch von Argumenten sowie die gegebenenfalls gefundene Entscheidung vom Leser insgesamt nachvollzogen werden können.
Zeichnungsbefugnis
Kompetenz, Verträge, Vereinbarungen oder andere Geschäfte und Zahlungen für den Verein auszuhandeln und zu unterschreiben.
Zeichnungsberechtigt
Unterschriftsbefugnis haben