Glossar

Aktuar

(schweizerisch) Schriftführer eines Vereins, führt das Protokoll

Beisitzer

Vorstandsmitglied ohne eigenes Ressort/eigenen Fachbereich

Beschlussprotokoll

hält Aufträge und Beschlüsse der Sitzung fest

Debitor

Schuldner. Jemand/ein Unternehmen, der bzw. das eine Ware oder einen Dienst bezieht und dafür eine Rechnung begleichen muss

Décharge oder Entlastung

Der Tätigkeitsbericht und die Abrechnung eines Vorstandes werden von der Generalversammlung genehmigt. Damit wird dem Vorstand Décharge oder Entlastung erteilt

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden die Ein- und Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt, sodass Gewinn oder Verlust detailliert erklärt werden können

explizit

ausdrücklich

Fundraising

Mittelbeschaffung

gemeinnützig

Tätigkeit, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, sondern sozialen/ kulturellen/ sportlichen / erzieherischen Aufgaben dient

Gesellschafter

Mitglied einer Gesellschaft nach dem Schweizerischen Recht

i.d.R.

in der Regel

integer

unbescholten, redlich, sich selbst treu

Kommission

Ausschuss von Beauftragten, Gruppe von Fachleuten, die ein Thema behandelt

Kreditor

Gläubiger oder Lieferant. Jemand/ein Unternehmen, der oder das eine Ware oder einen Dienst leistet oder einen Kredit gewährt

Lohnfortzahlung

Weiterzahlung des Lohns im Krankheitsfall

Mittelbeschaffung

die finanziellen Mittel für einen Verein und seine Geschäfte beschaffen

Nachschusspflicht

Verpflichtung, für entstandene Verluste zu haften

Porto

Gebühr für Postsendung (Plural: Porti)

rechenschaftspflichtig

die Pflicht, über seine Tätigkeiten/Geschäfte vollumfänglich Auskunft zu erteilen. Dies erfolgt in der Regel mit einem Bericht und einer Abrechnung.

Ressort

Fachbereich

Salär

Lohn

sich konstituieren

zusammentreten zur Beschlussfassung: der Vorstand konstituiert sich selbst, er tritt zusammen, um zu beschliessen, wer welche Aufgaben übernimmt

Transitorische Aktiven

noch nicht bezahlter Aufwand, im Voraus erhaltene Beträge

Vereinsbelang

Vereinsangelegenheit

Verhandlungsprotokoll

gibt die Inhalte der Reden und Debatten der Teilnehmenden wieder, da nachvollziehbar bleiben soll, was in der Zusammenkunft behandelt wurde und wie sich die Teilnehmer äußerten. Im Gegensatz zum Wortprotokoll wird der Verlauf jedoch nur sinngemäß so zusammengefasst, dass der innere Aufbau und der Austausch von Argumenten sowie die gegebenenfalls gefundene Entscheidung vom Leser insgesamt nachvollzogen werden können.

Zeichnungsbefugnis

Kompetenz, Verträge, Vereinbarungen oder andere Geschäfte und Zahlungen für den Verein auszuhandeln und zu unterschreiben.

Zeichnungsberechtigt

Unterschriftsbefugnis haben

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