Gesetzliche Grundlagen

Für den HSK-Unterricht gibt es gesetzliche Grundlagen. Das bedeutet: Der HSK-Unterricht muss bestimmte Regeln einhalten. Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen.

 Regeln in der ganzen Schweiz

  • Das Sprachengesetz vom Bund
  • Die Empfehlungen der EDK. EDK ist die Abkürzung für «Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz»

Der HSK-Unterricht in jedem Kanton der Schweiz muss sich an diese Regeln halten.

Regeln in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Der HSK-Unterricht hält sich an die Regeln vom HarmoS-Konkordat:

Ein Konkordat ist eine Vereinbarung. Der Unterricht in den verschiedenen Kantonen soll ähnlich sein. Das HarmoS-Konkordat hilft dabei.

Ausserdem haben die beiden Kantone Gesetze für den HSK-Unterricht:

Die Gesetze für Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind sehr ähnlich.

Ein Verein bietet HSK-Unterricht an? Dann ist es gut, wenn der Verein eine Bewilligung vom Kanton hat. Der Kanton unterstützt Vereine mit Bewilligung.

So unterstützt der Kanton die Vereine mit Bewilligung:

  • Die Vereine dürfen gratis einen Raum in einer öffentlichen Schule benutzen.
  • Der Kanton hilft und berät bei der Organisation.
  • Die Lehrpersonen dürfen Weiterbildungen vom Kanton besuchen.
  • Der Kanton bietet Weiterbildungen für Lehrpersonen und Mitarbeitende vom Verein an.
  • Die öffentliche Schule informiert Eltern und Kinder über den HSK-Unterricht.
  • Im Kanton Basel-Landschaft bekommen die Vereine gratis Material für den Unterricht. Zum Beispiel Papier und Stifte.

Das Zeugnis vom HSK-Unterricht kann in das Zeugnis der öffentlichen Schule gelegt werden.

Mehr Informationen zu den Bewilligungen: