Für den HSK-Unterricht gibt es gesetzliche Grundlagen. Das bedeutet: Der HSK-Unterricht muss bestimmte Regeln einhalten. Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen.
Regeln in der ganzen Schweiz
- Das Sprachengesetz vom Bund>
- Die Empfehlungen der EDK. EDK ist die Abkürzung für «Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz»>
Der HSK-Unterricht in jedem Kanton der Schweiz muss sich an diese Regeln halten.
Regeln in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Der HSK-Unterricht hält sich an die Regeln vom HarmoS-Konkordat:
Ein Konkordat ist eine Vereinbarung. Der Unterricht in den verschiedenen Kantonen soll ähnlich sein. Das HarmoS-Konkordat hilft dabei.
Ausserdem haben die beiden Kantone Gesetze für den HSK-Unterricht:
- Für Basel-Stadt gilt das Schulgesetz.
- Für Basel-Landschaft gilt das Bildungsgesetz.
Die Gesetze für Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind sehr ähnlich.
Ein Verein bietet HSK-Unterricht an? Dann ist es gut, wenn der Verein eine Bewilligung vom Kanton hat. Der Kanton unterstützt Vereine mit Bewilligung.
So unterstützt der Kanton die Vereine mit Bewilligung:
- Die Vereine dürfen gratis einen Raum in einer öffentlichen Schule benutzen.
- Der Kanton hilft und berät bei der Organisation.
- Die Lehrpersonen dürfen Weiterbildungen vom Kanton besuchen.
- Der Kanton bietet Weiterbildungen für Lehrpersonen und Mitarbeitende vom Verein an.
- Die öffentliche Schule informiert Eltern und Kinder über den HSK-Unterricht.
- Im Kanton Basel-Landschaft bekommen die Vereine gratis Material für den Unterricht. Zum Beispiel Papier und Stifte.>
Das Zeugnis vom HSK-Unterricht kann in das Zeugnis der öffentlichen Schule gelegt werden.
Mehr Informationen zu den Bewilligungen:
- Basel-Stadt: Link zum pdf «Informationen zu den Bewilligungen»
- Basel-Landschaft: Link zum pdf «Bewilligungen für private Trägerschaften»