Gesetzliche Grundlagen

Für den HSK-Unterricht gibt es gesetzliche Grundlagen. Das bedeutet: Der HSK-Unterricht muss bestimmte Regeln einhalten. Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen.

 Regeln in der ganzen Schweiz

  • Das Sprachengesetz vom Bund
  • Die Empfehlungen der EDK. EDK ist die Abkürzung für «Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz»

Der HSK-Unterricht in jedem Kanton der Schweiz muss sich an diese Regeln halten.

Die EDK hat Empfehlungen für die Kantone und Gemeinden:

  • Die Kantone und Gemeinden sollen den HSK-Unterricht unterstützen: Mindestens 2 Lektionen pro Woche dürfen während dem Unterricht stattfinden.
  • Es gibt einen kostenlosen Raum für den HSK-Unterricht.
  • Die Lehrpersonen von der Regelschule und vom HSK-Unterricht sollen gut zusammenarbeiten. Die Kantone und Gemeinden helfen dabei.
  • Im Schulzeugnis steht, wenn ein Kind den HSK-Unterricht besucht hat. Im Schulzeugnis stehen auch die Noten vom HSK-Unterricht.
  • Kantone und Gemeinden informieren die Eltern, dass es HSK-Unterricht gibt.
  • Ein Kind hat im HSK-Unterricht die Herkunftssprache gelernt? Dann hat es dadurch vielleicht bessere Chancen in der Schule. Die Kantone und Gemeinden sollen darauf achten.

Regeln in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Der HSK-Unterricht hält sich an die Regeln vom HarmoS-Konkordat:

Ein Konkordat ist eine Vereinbarung. Der Unterricht in den verschiedenen Kantonen soll ähnlich sein. Das HarmoS-Konkordat hilft dabei.

Ausserdem haben die beiden Kantone Gesetze für den HSK-Unterricht:

Die Gesetze für Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind sehr ähnlich.

Sie möchten HSK-Unterricht anbieten? Dann müssen Sie einen Verein gründen und beim Kanton eine Bewilligung beantragen. Der Kanton unterstützt Vereine mit Bewilligung.

So unterstützt der Kanton die Vereine mit Bewilligung:

  • Die Vereine dürfen gratis einen Raum in einer öffentlichen Schule benutzen.
  • Der Kanton hilft und berät bei der Organisation.
  • Die Lehrpersonen dürfen Weiterbildungen vom Kanton besuchen.
  • Der Kanton bietet Weiterbildungen für Lehrpersonen und Koordinationspersonen an.
  • Die öffentliche Schule informiert Eltern und Kinder über den HSK-Unterricht.
  • Im Kanton Basel-Landschaft bekommen die Vereine gratis Material für den Unterricht. Zum Beispiel Papier und Stifte.

Das Zeugnis vom HSK-Unterricht kann in das Zeugnis der öffentlichen Schule gelegt werden.

Mehr Informationen zu den Bewilligungen: