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Gründungsversammlung

Wenn geeignete Personen für den Vorstand zur Verfügung stehen, kann die Einladung zur Gründungsversammlung an die Eltern und andere Interessierte geschickt werden (die Checkliste zur Vorbereitung finden Sie HIER). Je besser die angesprochenen Personen über den Unterricht HSK informiert sind, umso schneller und einfacher lässt sich die Veranstaltung durchführen. Die Gründungsversammlung wird nach den Regeln einer normalen Vereinsversammlung abgehalten. Dementsprechend setzt sich die Traktandenliste wie folgt zusammen:

  1. Formelles
    • Begrüssung
    • Einführung und Erläuterung des Angebotes HSK durch die Vorbereitungsgruppe
    • Wahl des/der Tagespräsidenten/in und des/der Protokollführers/in
    • Eintrag in die Präsenzliste
    • Diskussion der Zweckbestimmungen
  2. Gründungsbeschluss
  3. Diskussion und Genehmigung der Statuten
  4. Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle
  5. Varia
    • Protokoll vorlesen und genehmigen
    • Abschluss

Checkliste zur Erstellung einer Traktandenliste finden Sie HIER.

Tipps zur Protokollführung finden Sie HIER.

In der Vorbereitungsgruppe wird festgelegt, wer die Begrüssung übernimmt, wer für die Leitung und wer für die Protokollführung vorgeschlagen werden soll. Idealerweise sind es nicht die gleichen Personen, die für die Vorstandsämter kandidieren.

Die Sitzung beginnt mit einer Diskussion zu den Zielen der Vereinsgründung, dem Angebot HSK, und warum es dafür den Verein braucht. Danach wird beschlossen, gemeinsam einen Verein zu gründen. Die Statuten werden Punkt für Punkt diskutiert und wenn nötig geändert.

Zum Schluss muss man über die Statuten gesamthaft abstimmen, um ihnen die formelle Genehmigung zu erteilen. Anwesende Personen, z.B. Eltern, die den Statuten zugestimmt haben, erklären nun ihren Beitritt zum Verein. Das sind die Gründungsmitglieder.

Einige dieser Gründungsmitglieder werden zu Mitgliedern des Vorstands gewählt. Diese und die Person, die das Protokoll schreibt, unterzeichnen gemeinsam die ersten Statuten.

Zum Abschluss der Sitzung wird das Protokoll vorgelesen und vom Protokollführer bzw. der Protokollführerin unterschrieben. Die Gründungsmitglieder müssen im Protokoll erwähnt werden. Es wird empfohlen, dass auch die Gründungsmitglieder das Protokoll unterzeichnen.

Jetzt ist der Verein gegründet und kann als eigene Rechtspersönlichkeit handeln. Die Vorbereitungsgruppe ist damit aufgelöst. Die Rechte und Pflichten der Gründungsmitglieder entsprechen jetzt denen der anderen Vereinsmitglieder.

Gründungsstatuten und Gründungsprotokoll müssen sorgfältig aufbewahrt werden.