Bevor ein Verein gegründet wird und nach dem Gesetz existieren kann, müssen Vereinsregeln, die Statuten, erarbeitet werden. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen. Es empfiehlt sich, die Vorbereitungsgruppe zu beauftragen, eine Vorlage zu erstellen. Die Gruppe kann sich dabei an den Regeln anderer Elternvereine HSK orientieren.
Statuten müssen klar und unmissverständlich sein. Sie beschreiben den Zweck des Vereins, legen fest, welche Organe der Verein hat, wie er sich organisiert und finanziert. Die Statuten sollten aber nicht alles bis ins kleinste Detail festschreiben. Die Statuten müssen in einer Schweizer Amtssprache verfasst werden, üblicherweise sind die Gründungsdokumente in Elternvereinen HSK auch in der Sprache des Vereins gehalten.