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Vereinsgründung

Die Statuten

Bevor ein Verein gegründet wird, müssen Vereinsregeln, die Statuten, erarbeitet werden. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die Vorbereitungsgruppe erhält den Auftrag, einen Vorschlag für die Statuten zu machen. Die Gruppe kann sich an Beispielen anderer Vereine HSK orientieren.

Statuten müssen klar und unmissverständlich sein. Sie beschreiben den Zweck des Vereins und legen fest, wie er sich organisiert und finanziert. Die Statuten müssen aber nicht alles bis ins kleinste Detail vorschreiben. Die Statuten müssen in einer Schweizer Amtssprache geschrieben sein. Es ist üblich, dass in Vereinen HSK die Statuten auch in der Sprache des HSK-Unterrichts vorhanden sind.

HIER ist ein Beispiel für die Statuten eines Vereins HSK

Modelle von Statuten finden sich auch unter www.vitaminb.ch (als pdf zum Download).

Name

Damit der Verein sich von anderen unterscheidet, muss er einen Namen haben. Die Wahl des Namens ist frei. Er darf jedoch nicht täuschen und muss sich eindeutig von anderen Organisationen unterscheiden.

Sitz

Jeder Verein braucht einen Sitz. Der Sitz liegt immer in einer politischen Gemeinde. Diese kann frei gewählt werden. Der Sitz kann ein gemietetes Lokal, eine Privatadresse oder auch ein Postfach sein. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, sind diejenigen Gerichte zuständig, an dessen Ort sich der Sitz des Vereins befindet. Der Kanton, in dem der Verein seinen Sitz hat, ist auch für die Steuern zuständig.

Mitglieder

In den Statuten wird festgehalten, wer Mitglied des Vereins werden kann und welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben. Grundsätzlich haben in einem Verein alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn nicht, muss dies in den Statuten festgehalten werden. Wenn es zum Beispiel unterschiedliche Mitgliederkategorien gibt (Aktiv-, Passiv-, Kollektiv-, Ehren-, Gönnermitglied), so werden sie in den Statuten explizit aufgeführt. Der Verein muss auch in den Statuten erwähnen, wenn er von den Mitgliedern einen jährlichen Geldbeitrag verlangen will. Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

Neue Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung (MV) aufgenommen, wenn das in den Statuten nicht anders geregelt ist. Wenn ein Mitglied ausgeschlossen werden soll, entscheidet ebenfalls die MV darüber. Aufnahme und Ausschluss können aber auch an den Vorstand delegiert und die Statuten entsprechend formuliert werden.

In den Statuten des Vereins können die Mitglieder das Vorgehen bei der Aufnahme eines neuen Mitglieds bestimmen. Manchmal wird verlangt, dass man einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein stellt. Der Vorstand nimmt den Antrag entgegen und legt ihn der MV vor. Diese entscheidet dann über seine Annahme. Oftmals kommen z.B. interessierte Eltern auch direkt an die MV und beantragen persönlich ihre Aufnahme. Dann muss die MV entscheiden, ob sie auf den Antrag eintreten will.

Die Vereine HSK können das Unterrichtsangebot für die Kinder auch an eine automatische Mitgliedschaft der Eltern koppeln. Das entspricht einer gängigen Praxis. Dabei muss genau festgelegt werden, ab wann die Mitgliedschaft gilt und bis wann sie dauert, damit jederzeit klar ist, wer Vereinsmitglied ist. In diesem Fall muss kein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Eltern müssen aber informiert werden, dass das Unterrichtsangebot und die Vereinsmitgliedschaft gekoppelt sind. Es ist auch möglich, jeweils nur einen Elternteil (entweder den Vater oder die Mutter) automatisch aufzunehmen. Wenn Mitglieder eines Vereins automatisch aufgenommen werden, ist eine Bedingung für die Steuerbefreiung des Vereins aber nicht erfüllt (Infos dazu finden Sie HIER).

Ein neuer Beitritt muss protokolliert und ins Mitgliederverzeichnis aufgenommen werden.

Sowohl natürliche (z.B. Eltern, Lehrpersonen, weitere Interessierte) als auch juristische Personen (z.B. andere Vereine, Institutionen) können Mitglied werden. Da der Verein eine demokratische Organisationsform ist, behandelt er alle Mitglieder gleich. Oft gibt es aber verschiedene Mitgliederkategorien. Sie werden in den Statuten festgehalten und sachlich begründet.

Jedes Vereinsmitglied hat ein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Alle müssen mithelfen, den Vereinszweck zu erfüllen, und alles vermeiden, was dem Verein schadet. Wenn ein Mitglied dem Verein schadet, kann es vom Verein durch einen Beschluss ausgeschlossen werden. In den Statuten können dafür präzise Gründe benannt werden. Wenn die Statuten nichts anderes vorsehen, kann man jederzeit in einen Verein eintreten. Das Mitglied hat zwingend das Recht, aus dem Verein auszutreten. Ein Austritt muss auf das Ende eines Vereins- oder Kalenderjahres erfolgen. Dabei muss eine halbjährige Frist berücksichtigt werden. Der Verein kann diese Frist in den Statuten verkürzen, aber nicht verlängern.

Zweck

Jeder Verein muss einen bestimmten Zweck verfolgen. Er kann sich für soziale, kulturelle, politische, sportliche oder andere nicht-wirtschaftliche Anliegen einsetzen. Er darf keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. In unserem Zusammenhang ist das Ziel des Vereins, HSK-Unterricht zu organisieren. Es sollte möglichst präzise und verständlich erklärt werden, was der Verein erreichen will. Wenn der Verein einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen will, müssen die Leistungen des Vereins nicht nur den Mitgliedern, sondern auch der Öffentlichkeit zugutekommen (Infos dazu finden Sie HIER).

Mittel

Die Finanzen des Vereins müssen für alle verbindlich geregelt sein. So enthalten die Statuten Bestimmungen zu den Geldmitteln, aus denen sich der Verein finanziert. Das können Mitgliederbeiträge oder Elternbeiträge, Spenden und Subventionen sein. Die Art und eventuell auch eine Maximal- oder Minimalhöhe der Beiträge müssen erwähnt werden. Sonst sind die Mitglieder nicht verpflichtet, sie zu zahlen. Auch wenn das Vereinsziel "ideell" sein muss, also nicht gewinnorientiert ist, so dürfen doch die Mittel, die eingesetzt werden, um das Ziel zu erreichen, wirtschaftlicher Natur sein. Wenn zum Beispiel ein Verein HSK ein jährliches Fest veranstaltet, um mit dem Gewinn die Lehrpersonen zu zahlen, so ist das durchaus erlaubt.

Organisation, Ämter und Funktionen

Die Versammlung aller Mitglieder, Mitgliederversammlung oder MV genannt, ist das höchste Organ und Entscheidungsgremium eines Vereins HSK.

Ein weiteres Organ ist der Vorstand. Der Vorstand ist für die Vereinsgeschäfte und damit für die ordentliche Durchführung des Unterrichts und die Zusammenarbeit mit den Eltern verantwortlich. Einerseits vertritt der Vorstand den Verein nach innen als vorgesetzte Instanz für die Koordinationsperson und die Lehrpersonen. Andererseits vertritt er ihn nach aussen gegenüber Institutionen (z.B. der kantonalen Schulbehörde) oder anderen Organisationen und Einzelpersonen.

Ansprechpartnerin für Behörden und andere Institutionen ist in der Regel die Koordinationsperson. Sie sollte immer zu den Vorstandsitzungen eingeladen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Informationen fliessen und die Anliegen der Lehrpersonen im Vorstand gehört werden.

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist beliebig, zählt aber mindestens drei Personen: Eine Person, die den Vorstand leitet (Präsidentin oder Präsident), eine Person, die für die Kasse und die Buchhaltung verantwortlich ist, und eine weitere Person, die die Sekretariatsarbeiten erledigt und das Protokoll führt.

Ein gewählter Vorstand kann sich selbst konstituieren, das heisst, die Mitglieder des Vorstandes verteilen die Ämter selber. Sie bestimmen, wer Präsident:in wird, wer die Kasse führt und wer die Schreibarbeiten übernimmt. Oft wird die Präsidentin bzw. der Präsident jedoch von der MV gewählt.

Wenn weitere Organe eingesetzt werden sollen, kann das in den Vereinsstatuten geregelt werden. Das können regelmässige Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Lehrpläne oder Kommissionen für wiederkehrende Schulveranstaltungen sein.

Viele Vereine haben auch eine Kontrollstelle oder Revisionsstelle (Infos dazu finden Sie HIER)

Der Vorstand ist für die Umsetzung der Beschlüsse der MV verantwortlich, leitet die Geschäfte des Vereins, informiert die Öffentlichkeit und führt, wenn nötig, im Namen des Vereins HSK Verhandlungen mit Behörden und anderen Institutionen. Der Vorstand beruft auch die Mitgliederversammlungen ein.

Haftung

Wenn der Verein Schulden hat, ist eine persönliche Haftung der Mitglieder ausgeschlossen. Für Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Auflösung

In diesem Punkt wird geregelt, wie die Auflösung des Vereins beschlossen wird und an wen die verbleibenden Mittel fallen, z.B. an einen anderen Verein HSK oder an eine gemeinnützige Organisation.