Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

Vereinsgründung

Kontrollstelle

Die Kontrollstelle ist neben MV und Vorstand ein wichtiges Organ des Vereins. Sie kontrolliert die Geschäftsführung des Vereins. Die ausführenden Personen werden Revisor:innen genannt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Mindestens einmal im Jahr überprüfen sie die Konten und die Buchhaltung des Vereins. Diese müssen nach kaufmännischen Grundsätzen korrekt und übersichtlich geführt sein. Für die einzelnen Einnahmen und Ausgaben müssen Belege vorhanden sein. Die Revisor:innen erstatten der MV darüber Bericht.

Damit die Unabhängigkeit der Kontrollstelle gewährleistet bleibt, sollten Revisor:innen ihr Amt nach einigen Jahren abgeben. Sie können wieder gewählt werden. Das wird in den Statuten geregelt.