Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

Lehrerinnen und Lehrer HSK

Aufgaben und Anforderungen

Lehrpersonen HSK haben eine Schlüsselrolle in der Vermittlung der Erstsprache von Kindern und Jugendlichen, es werden hohe Anforderungen an sie gestellt: Sie müssen die Erwartungen der Eltern, der Trägerschaft und der Schweizer Behörden erfüllen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, mit viel Kreativität ihre eigenen Lehrmaterialien zu entwickeln und den Unterricht anhand des Rahmenlehrplans HSK selbst zu gestalten (Infos dazu finden Sie HIER und unter www.vsa.zh.ch/hsk). Lehrerinnen und Lehrer HSK spielen auch eine bedeutende Rolle im Dialog zwischen ihren Landsleuten und der schweizerischen Öffentlichkeit. Es ist deshalb wichtig, dass sie die gesellschaftlichen Verhältnisse und Lebensbedingungen in der Schweiz kennen und ihren Landsleuten vermitteln können. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollten diese Lehrpersonen über eine pädagogische oder gleichwertige Ausbildung verfügen.

Im "Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Trägerschaften und Lehrpersonen des Unterrichts in 'Heimatlicher Sprache und Kultur' (HSK) und den Volksschulen Basel-Stadt" (www.volksschulen.bs.ch/hsk) oder Basel-Landschaft (www.hsk.bl.ch) werden die Aufgaben und die Position der Lehrpersonen HSK beschrieben sowie Empfehlungen abgegeben, die eine gute Zusammenarbeit fördern:

Die Lehrperson HSK
  • ist in betrieblichen Fragen der Schulleitung unterstellt
  • stellt sich bei Einsätzen in einem neuen Schulhaus der Schulleitung vor
    • erhält einen Schlüssel und damit Zugang zu den Räumen und Infrastrukturen
    • gibt an, wie sie erreichbar ist (Telefon, E-Mail-Adresse, Arbeitspensum)
    • fragt nach einer Ansprechperson
  • stellt sich im Schulhaus und im Kollegium vor
    • informiert die Lehrpersonen der öffentlichen Schule anfangs Schuljahr, wie sie erreichbar ist (Telefon, E-Mail-Adresse)
    • nimmt persönlichen Kontakt auf mit der Lehrperson, deren Schulzimmer sie benutzt
    • nimmt auf Einladung der Schulleitung an Schulhauskonferenzen teil und stellt sich und ihr Angebot dem Kollegium vor
    • nimmt nach Möglichkeit an Veranstaltungen (Begrüssungen, klassenübergrei- fenden Elternveranstaltungen, grösseren Anlässen) im Schulhaus teil
  • sorgt dafür, dass die Schulhausregeln eingehalten werden
    • sorgt für Ordnung in und ausserhalb des Schulzimmers
  • pflegt die Zusammenarbeit mit der Volksschule
    • übergibt der Schulleitung jeweils zu Beginn des Schuljahres eine Liste der Schülerinnen und Schüler (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Schul- haus, Klasse)
    • leert ihr Mitteilungsfach in der Schule regelmässig
    • verfügt über Deutschkenntnisse (mindestens auf Niveau B1) oder arbeitet aktiv an ihren Deutschkenntnissen.