Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

HSK

HSK

Die Elternvereine HSK spielen eine wichtige Rolle bei der Integration. Sie helfen Eltern, Kontakte zu knüpfen, und ermöglichen es den Kindern und Jugendlichen, ihre Kenntnisse in der Sprache oder den Sprachen ihrer Eltern zu vertiefen. Wer die Sprache/n der Eltern gut spricht, kann jede weitere Sprache schneller lernen.

Der Unterricht HSK findet in Schulhäusern statt. Kinder und Jugendliche lernen in ihren Herkunftssprachen sprechen, verstehen, lesen und schreiben. Sie lernen auch, unterschiedliche Kulturen, Werte und Normen miteinander zu vergleichen, zu verstehen und zu respektieren.

Für die Weitergabe einer Sprache von einer Generation zur nächsten ist neben der Familie auch das Umfeld entscheidend. Der Unterricht in der Herkunftssprache und –kultur, der vom Kindergarten bis über die obligatorische Schulzeit hinaus angeboten wird, stärkt die Sprache und die kulturellen Wurzeln, die einen Teil der Identität der Kinder und Jugendlichen bilden. Wenn ihre Eltern verschiedene Sprachen sprechen, können Kinder auch zwei Herkunftssprachen erwerben. Dabei ist es wichtig, dass die Elternteile jeweils konsequent ihre eigene Sprache mit den Kindern sprechen, nach dem Prinzip: eine Person – eine Sprache.

Die Elternvereine mit Angeboten HSK spielen eine wichtige Rolle bei der Integration. Sie helfen den neu angekommenen Familien, sich rascher einzugewöhnen und sich in der Schweiz heimisch zu fühlen. Mit Hilfe des Elternvereins HSK knüpfen diese Eltern Kontakte, informieren sich über das Leben in der Schweiz und bekommen Hilfe bei schulischen Fragen und Orientierungswissen im Alltag von Landsleuten, die schon länger in der Schweiz leben. Für Familien, die schon seit einer oder mehreren Generationen in der Schweiz leben, sind die Angebote HSK eine Unterstützung, um die Herkunftssprache auch über die zweite Generation hinaus als Ressource zu pflegen und die Verbindung zum Herkunftsland der Eltern und den Zugang zu dessen kulturellem Erbe aufrechtzuerhalten.

Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur hat eine lange Tradition in der Schweiz. In den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden die ersten Angebote, die sich bis heute stetig weiterentwickelt haben. Das beinhaltet sowohl verbesserte pädagogische Angebote als auch steigende Verantwortung für die Trägerschaften.

 

Leistungsbeurteilung im Unterricht HSK

Schülerinnen und Schüler HSK erhalten eine Beurteilung ihrer Leistungen im Unterricht. Diese Beurteilung dokumentiert die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in der Herkunftssprache und beurteilt die Leistungen im Fach. Eine solche Dokumentation kann bei Schulwechsel, Lehrstellen- oder Arbeitssuche wichtig sein.

Die Leistungsbeurteilung im Unterricht HSK dient der Lernförderung der Schülerinnen und Schüler. Die ganzheitliche Beurteilung umfasst sowohl die Leistung in den verschiedenen Fächern wie auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Sie hilft den Kindern, Selbstvertrauen, Vertrauen in ihr Können und ihre Leistungsfähigkeit aufzubauen und zu verstärken.

Der Besuch des Unterrichts

Unterricht HSK ist die Abkürzung für Unterricht in Herkunftssprache und Kultur. Hier werden Schülerinnen und Schüler in der Herkunftssprache ihrer Familie unterrichtet. Der Besuch ist freiwillig, mit einer Anmeldung verpflichten sich die Eltern aber zur regelmässigen Teilnahme bis jeweils Ende Schuljahr. Moderner Unterricht HSK zeichnet sich dadurch aus, dass er integrierend wirkt, die eigene und gegenseitige Wertschätzung fördert und persönlichkeitsbildend ist, sich mit unterschiedlichen Normen und Werten auseinandersetzt und Brücken schlägt zu den in den Regelklassen vermittelten Inhalten und Themen. Zum Nachweis der Sprachkompetenz wird diese in einem separaten Beurteilungsformular festgehalten, das dem Zeugnis der öffentlichen Schule beigelegt werden kann (Infos dazu finden Sie hier).

Ziele des Unterrichts

Der Unterrichtslehrplan, der von den Trägerschaften erarbeitet werden muss, richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK). Dieser wurde von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich in Zusammenarbeit mit den Trägerschaften HSK erarbeitet und findet schweizweit Anerkennung. Details zum Thema finden Sie hier und www.vsa.zh.ch/hsk. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nahmen den Zürcher Lehrplan offiziell als kantonale Vorgabe auf und erarbeiteten eine Beilage, die die speziellen Rahmenbedingungen der beiden Kantone darstellt.

Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Der Rahmenlehrplan hilft den HSK-Trägerschaften bei der Planung des Unterrichts. Er ist wichtig, damit HSK Lernziele vereinheitlicht werden können. Für Trägerschaften ist es Ziel, den Unterricht am Rahmenlehrplan zu orientieren, die Lehrerinnen und Lehrer erarbeiten ihre eigenen Lehrpläne.

Der „Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)“ wurde 2022/2023 von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich überarbeitet. Er tritt am 1. August 2023 als vierte Auflage in Kraft:  www.vsa.zh.ch/hsk

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verlangen von ihren HSK-Lehrpersonen, dass sie sich nach dem Zürcher Rahmenlehrplan richten. Dazu haben sie eine Ergänzung verfasst (bezieht sich noch auf die dritte Auflage): 

https://www.edubs.ch/unterstuetzung/sprachen/hsk/Traegerschaften      

 

Unterrichtsformen

Der Unterricht wird entweder von Botschaften oder Konsulaten oder nichtstaatlichen Elternvereinen angeboten. Der Unterricht HSK kann „traditionell“ oder in Basel-Stadt auch „integriert“ angeboten werden:

Im „traditionellen“ Unterricht HSK werden Kinder und Jugendliche der jeweiligen Sprachen aus verschiedenen Schulorten zusammengezogen und auf ihrer Klassenstufe oder auch stufenübergreifend unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich in der Regel an den Lehrplänen und Vorgaben der jeweiligen Herkunftsländer sowie am Rahmenlehrplan HSK. Er findet oft an einem schulfreien Nachmittag, nach dem Schulunterricht oder am Samstagmorgen statt. In der Regel wird der Unterricht ab Kindergarten oder ab der 1. Primarklasse angeboten. Die Kantone empfehlen 2-3 Lektionen wöchentlich. Die Kursanmeldung erfolgt über die öffentlichen Schulen oder über die Koordinationspersonen der Anbietenden.