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Rahmenbedingungen

Allgemeine Informationen

Die Grundlagen des Unterrichts HSK sind nationale und kantonale Vorgaben und Vereinbarungen. Auf nationaler Ebene unterstützen die Empfehlungen der EDK sowie das HarmoS-Konkordat Massnahmen zur Förderung des Unterrichts HSK. Auf kantonaler Ebene gelten rechtliche Vorgaben für die Anerkennung der Trägervereine HSK.

Die kantonalen Fachstellen prüfen, ob ein Trägerverein die Anforderungen für die Anerkennung erfüllt. Anerkannte Vereine HSK benutzen die Schulräume kostenlos. Die Lehrerinnen und Lehrer HSK können Weiterbildungen des Kantons besuchen.

Der Unterricht HSK findet im Rahmen nationaler und kantonaler Vorgaben statt. Das sogenannte Sprachengesetz (Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften) und die Empfehlungen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) bilden die nationalen Rahmenbedingungen. Die kantonalen Bedingungen sind von Kanton zu Kanton verschieden, in Basel-Stadt und Basel-Landschaft aber auf Grund langjähriger intensiver Zusammenarbeit weitgehend gleich.