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Rahmenbedingungen

Nationale Vorgaben

In der Schweiz tragen die Kantone die Hauptverantwortung für Bildung und Kultur. Sie koordinieren ihre Arbeit auf nationaler Ebene, dafür bilden die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren eine politische Behörde: die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK (www.edk.ch). 

Die von der Konferenz erarbeiteten interkantonalen Vereinbarungen (Konkordate) haben im Kanton rechtsverbindlichen Charakter, wenn er beigetreten ist. Zudem erlässt die EDK Empfehlungen an die Kantone und äussert sich in Erklärungen zu aktuellen Bildungsfragen. Jeder Kanton entscheidet einzeln über den Beitritt zu einem Konkordat.

Die EDK hat sich wiederholt zum Unterricht HSK geäussert. In ihren „Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder“ vom 24. Oktober 1991 bekräftigt sie das grundsätzliche Recht für Kinder mit Migrationshintergrund, „Sprache und Kultur des Herkunftslands zu pflegen“. Im Einzelnen empfiehlt die EDK den kantonalen bzw. lokalen Verantwortlichen:

  • den Unterricht HSK in geeigneter Form zu unterstützen und nach Möglichkeit im Umfang von mindestens zwei Wochenlektionen in die Unterrichtszeit zu integrieren, 
  • kostenlos die benötigten schulischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, 
  • die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen der Regelschulen und des Unterrichts HSK zu fördern,
  • den Besuch des Unterrichts HSK und gegebenenfalls die Benotung im Schulzeugnis auszuweisen, 
  • die Eltern mit Migrationshintergrund über die Bildungsangebote zu informieren, 
  • bei der Schülerbeurteilung sowie bei Promotions- und Selektionsentscheiden die herkunftssprachlichen Kompetenzen zu berücksichtigen, die im Unterricht HSK erworben wurden.