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Trägerschaften HSK

Organisation und Aufgaben der Trägerschaften

Unterricht HSK kann von Botschaften, Konsulaten oder Elternvereinen angeboten werden. Alle Trägerschaften haben eine Koordinationsperson, die den Unterricht organisiert und Kontakt zu den Kantonen, den Schulen und den Eltern sichert.

Organisation der Trägerschaften

Die Trägerschaften des Unterrichts HSK sind unterschiedlich organisiert und geleitet. Neben der Organisation in Elternvereinen kann er auch von Botschaften und Konsulaten organisiert und beaufsichtigt werden: Einige Sprachgruppen wie z.B. Italienisch und Portugiesisch erhalten Unterstützung durch ihre Konsulate und Botschaften. Diese stellen für eine jeweils beschränkte Amtszeit Lehrpersonen aus der Heimat an und tragen Verantwortung und Kosten für Unterricht und Löhne.

Jede Trägerschaft benennt eine Koordinationsperson, die in der Region für die Organisation des Unterrichts verantwortlich und zugleich Ansprechperson für die kantonale Behörde ist.

Die Angebote HSK werden in der Regel kantonsübergreifend organisiert. Ein grosser Teil der Lehrpersonen HSK unterrichtet in zwei oder mehr Kantonen. Aus logistischen Gründen werden manchmal Schülerinnen und Schüler kantonsübergreifend zusammengefasst. 

Aufgaben der Trägerschaft

Die Trägerschaften HSK haben vielseitige und wichtige Aufgaben, diese variieren aber stark je nach Entwicklungsstand der Trägerschaft. Für Vereine braucht es bei der Gründung viel Zeit, Statuten zu erarbeiten und alle weiteren Schritte zu unternehmen (siehe Checkliste Vereinsgründung). Danach müssen Materialien für den Unterricht in der jeweiligen Sprache in der Schweiz oder im Herkunftsland gefunden und geeignete Lehrpersonen rekrutiert werden, die bei der Erarbeitung eines ersten angepassten Lehrplans unterstützt werden sollten. Nach der Gründungsphase des Vereins stehen für die Trägerschaft aber folgende Aufgaben im Zentrum:

Die Trägerschaft

  • garantiert einen politisch und konfessionell neutralen Unterricht HSK
  • stellt geeignete Lehrerinnen und Lehrer HSK an und regelt die arbeitsrechtlichen Grundlagen
  • ist zuständig für die Finanzen und führt das Rechnungswesen (Entschädigung der Lehrerinnen und Lehrer; bei kostenpflichtigem Unterricht HSK Rechnungsstellung an die Eltern)
  • ist verantwortlich, dass die Eltern der angemeldeten Kinder über das Angebot informiert werden (Elternabend oder anderes)
  • bestimmt eine Koordinatorin oder einen Koordinator als Ansprechperson für die Kantone

Im „Leitfaden Zusammenarbeit“ werden diese Aufgaben zur Zusammenarbeit näher erläutert (www.volksschulen.bs.ch/hsk >Trägerschaften bzw.www.baselland.ch).