Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

BS

Weiterbildungsmöglichkeiten

Eine Lehrperson mit noch ungenügenden Deutschkenntnissen muss gemäss den kantonalen Anforderungen Deutschkurse besuchen, bis sie Niveau B1 erreicht hat. Pro Stufe (A1, A2, B1) ist mit einem Aufwand von rund 250 Lektionen zu rechnen. Lehrpersonen mit guten Deutschkenntnissen (B1 und höher) können gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der öffentlichen Schulen an verschiedenen Weiterbildungen teilnehmen. Kursangebote finden sich zum Beispiel unter https://www.edubs.ch/unterstuetzung/sprachen/hsk/Traegerschaften 

Zudem können sie sich in speziellen Weiterbildungskursen HSK auf Deutsch mit den Themen Integration und Sprachförderung auseinandersetzen und ihre Kenntnisse schwerpunktmässig und in möglichst praxisnaher Arbeit vertiefen. So lernen sie sich sprach- und kulturübergreifend gegenseitig besser kennen und tauschen sich aus. Die Koordinationspersonen aller Trägerschaften werden regelmässig über die Angebote informiert.

Gründung eines Vereins

Die Gründung eines Vereins braucht eine sorgfältige Vorbereitung.

Eine Vorbereitungsgruppe bestimmt ein Ziel, sucht einen Namen, schreibt die Statuten und gründet den Verein. 

Die zahlreichen Aufgaben eines Vereins werden am besten auf verschiedene Personen verteilt. Damit ist der Verein breit abgestützt.

Vorbereitungsgruppe

Die Gründung eines Vereins braucht eine sorgfältige Vorbereitung. Als erstes sollten die Initiant:innen einige Voraussetzungen klären, z.B.: Gibt es bereits einen Verein mit dem gleichen Zweck? Finden wir genug Eltern und Kinder, die an Unterricht HSK in unserer Sprache interessiert sind? Sobald es genügend Argumente für die Gründung eines Vereins gibt, wird als nächstes eine Vorbereitungsgruppe gebildet.

Die Statuten

Bevor ein Verein gegründet wird, müssen Vereinsregeln, die Statuten, erarbeitet werden. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen. Die Vorbereitungsgruppe erhält den Auftrag, einen Vorschlag für die Statuten zu machen. Die Gruppe kann sich an Beispielen anderer Vereine HSK orientieren.

Statuten müssen klar und unmissverständlich sein. Sie beschreiben den Zweck des Vereins und legen fest, wie er sich organisiert und finanziert. Die Statuten müssen aber nicht alles bis ins kleinste Detail vorschreiben. Die Statuten müssen in einer Schweizer Amtssprache geschrieben sein. Es ist üblich, dass in Vereinen HSK die Statuten auch in der Sprache des HSK-Unterrichts vorhanden sind.

Gründungsversammlung

Wenn geeignete Personen für den Vorstand zur Verfügung stehen, kann die Einladung zur Gründungsversammlung an die Eltern und andere Interessierte geschickt werden (die Checkliste zur Vorbereitung finden Sie HIER). Je besser die angesprochenen Personen über den Unterricht HSK informiert sind, umso schneller und einfacher lässt sich die Veranstaltung durchführen. Die Gründungsversammlung wird nach den Regeln einer normalen Vereinsversammlung abgehalten. Dementsprechend setzt sich die Traktandenliste wie folgt zusammen:

Mitgliederversammlung

An der Mitgliederversammlung (MV) werden die wichtigsten Beschlüsse gefasst. Sie findet einmal im Jahr statt. Der Ort kann frei gewählt werden. Bei kleineren Vereinen HSK ist sie oft bei jemandem zuhause. Es kann auch ein Lokal gemietet werden. Es gibt Gemeinden, die Vereinen mit Sitz in dieser Gemeinde einen Raum kostenlos zur Verfügung stellen. Informationen dazu gibt die Gemeinde. Die Mitglieder werden vom Vorstand rechtzeitig - gemäss Statuten - eingeladen. So haben die Mitglieder genügend Zeit, sich auf die MV vorzubereiten. Jedes Mitglied erhält eine Einladung mit der Traktandenliste und den dazugehörigen Beilagen.