Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

BS

Mittelbeschaffung

Vereine HSK brauchen Geld, um ihre Ziele zu erreichen. Sie können bei Stiftungen einen Antrag stellen, Sponsoren suchen, und Feste organisieren, um ihren Verein zu finanzieren.

Vereine HSK dürfen nur nicht-kommerzielle Ziele haben. Sie können sich jedoch wirtschaftlicher Mittel bedienen, um ihre Ziele zu erreichen. Die gängigen Finanzquellen eines Vereins HSK sind Mitglieder- und Elternbeiträge, Spendensammlungen, Stände sowie Feste, z.B. mit einer Tombola-Verlosung oder mit Lotto.

Steuern

Personen und Organisationen müssen Steuern bezahlen. Wenn Gewinn und Vermögen unter einem gewissen Betrag liegen (kantonal unterschiedlich), fallen keine Steuern an. Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt. Vereine HSK können als gemeinnützige Vereine anerkannt werden und auf Antrag an die kantonale Steuerverwaltung von der Steuerpflicht befreit werden.

Fragen Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung nach, wie die Regelungen für Vereine in Ihrem Kanton sind.

 

Steuerbefreiung

Gemeinnützige Vereine können sich von der Steuerpflicht befreien lassen. Dazu muss ein Verein bei der kantonalen Steuerverwaltung einen Antrag auf Steuerbefreiung einreichen. Ein Beispiel eines Musterbriefs finden Sie HIER. Den Nachweis für ihre Gemeinnützigkeit müssen Vereine mit ihren Statuten und den Jahresrechnungen erbringen. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und soll sozialen, kulturellen, sportlichen, erzieherischen Aufgaben dienen. Mehr Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie HIER.

Steuerbefreite Vereine müssen den Steuerbehörden Auskunft über Herkunft und Verwendung ihrer finanziellen Mittel geben, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Ist der Verein steuerbefreit, so können die Mitglieder ihre Beiträge bzw. Spender:innen ihre Zuwendungen in ihrer eigenen Steuererklärung zum Abzug bringen. Der Verein sollte dafür jährlich spätestens im Februar allen Spenderinnen und Spendern ab CHF 100 eine Spendenbescheinigung zukommen lassen. Schulgelder gelten nicht als Spenden. Die Spendenbescheinigung enthält Informationen, wer wieviel in welchem Jahr gespendet hat. In der Bescheinigung muss klar werden, welcher Verein unterstützt wurde (ev. Logo), und bestätigt werden, dass der Verein gemeinnützig und steuerbefreit ist.

 

Verrechnungssteuer

Bei Zinserträgen von Bankguthaben, welche quartalsweise oder halbjährlich gutgeschrieben werden, werden 35% Verrechnungssteuer abgezogen. Zinserträge bis CHF 200 pro Jahr sind davon befreit.

Die Verrechnungssteuer kann bei der eidgenössischen Steuerverwaltung mit dem entsprechenden Formular zurückgefordert werden: www.estv.admin.ch > Verrechnungssteuer > Dienstleistungen.  Die Verrechnungssteueransprüche verfallen nach 3 Jahren. 

 

Mehrwertsteuer

Gemeinnützige Vereine müssen erst bei einem mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz von mehr als CHF 150‘000 mit der Steuerverwaltung abrechnen. Die allermeisten Vereine HSK verzeichnen keinen Umsatz in dieser Höhe.

Die Mitgliederbeiträge werden nicht zum mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz gerechnet.

Buchhaltung für den Verein

Jeder Verein ist verpflichtet, Buchhaltung zu führen. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben detailliert aufgeschrieben werden müssen.

Alle Belege und Quittungen müssen möglichst schnell in die Buchhaltung aufgenommen werden. Im Budget ist die finanzielle Planung der Vereinsaktivitäten für das Jahr festgehalten. Das Schlussresultat aller finanziellen Aktivitäten während einem Jahr wird in der Erfolgsrechnung zusammengefasst.

 

Grundlagen

Alle Vereine sind gesetzlich verpflichtet (Art. 69a ZGB), über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage des Vereins Buch zu führen. Das heisst, jeder Verein ist zur Buchführung verpflichtet. Allerdings macht das Gesetz keine Vorgaben zur Art der Buchführung. Die Vereinsleitung muss nur dafür sorgen, dass die Buchhaltung ihrer Geschäfte in geeigneter Form geführt wird.

Daher genügt für kleine Vereine, z.B. Vereine HSK, eine einfache Buchführung in Form einer zweispaltigen Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.

Kontenrahmen

Durch Ein- und Auszahlungen werden die Vermögenswerte und Kapitalwerte eines Vereins ständig verändert.

Das Vermögen (Bargeld, Guthaben auf der Bank, Güter) wird als "Aktive" bezeichnet. Das Eigen- und Fremdkapital sind "Passive". Fremdkapital sind z.B. Schulden bei der Bank oder nicht bezahlte Rechnungen.

Die Aktiven und Passiven müssen laufend angepasst werden. Dies geschieht, indem Konten für sämtliche Aktiv- und Passivposten geführt werden. Der Kontenrahmen dient zur systematischen Ordnung der Konten.