Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

BS

Bilanz

In einer Bilanz werden die Aktiven (Vermögen) und Passiven (Fremdkapital, d.h. Schulden, und Eigenkapital) einander gegenübergestellt. So sieht man, ob der Verein in einem Jahr einen Gewinn oder einen Verlust gemacht hat. Die Bilanz ist das Schlussresultat aller finanziellen Aktivitäten, die im Laufe eines Jahres getätigt wurden. Sie wird auf einen Stichtag, normalerweise zum 31.12. eines Jahres erstellt.

Die meisten kleineren Vereine verfügen nicht über ein grosses Vermögen. Entsprechend übersichtlich ist auch die Bilanz.

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden die Ein- und Ausgaben gegenübergestellt, sodass Gewinn oder Verlust detailliert erklärt werden können.

Wie in der Bilanz finden sich auch in der Erfolgsrechnung nur wenige Positionen bzw. kleine Beträge. Das zeigt folgendes Beispiel für die Aufstellung der Erfolgsrechnung eines Vereins HSK:

Budget

Das Budget ist die finanzielle Planung der Vereinsaktivitäten für das kommende Jahr. Für die Erstellung des Budgets werden die Jahresrechnungen der vergangenen Jahre und die zukünftigen Entwicklungen benutzt. Das Budget wird vom Vorstand genehmigt und in der Mitgliederversammlung zur Information präsentiert (Zöbeli, Exer, Baumann 2010, S. 68). Besonders anschaulich wird ein Budget, wenn es in die Erfolgsrechnung integriert ist und im Vergleich zum Budget vom vorigen Jahr steht.

Revision

Für Vereine sind die Vorschriften über die Revision in Artikel 69b des Zivilgesetzbuches (ZGB) festgelegt. Es genügt, wenn ein kleiner oder mittlerer Verein HSK seine Buchführung durch Laienrevisor:innen prüfen lässt. Das sind Personen, die nicht unbedingt professionelle Buchhalter sind, aber die Grundlagen der Rechnungsführung kennen. Der Revisionsbericht hilft den Vereinsmitgliedern, sich ein Urteil über den den Zustand der Vereinsbuchhaltung zu bilden.

Bei Vereinen, die öffentliche Gelder erhalten, oder deren Umsatz sehr hoch ist (mehr als 40 Millionen Franken), muss die Buchführung von einer zugelassenen Revisionsstelle geprüft werden. Das betrifft Vereine HSK nicht.

Glossar

Aktuar

(schweizerisch) Schriftführer eines Vereins, führt das Protokoll

Beisitzer

Vorstandsmitglied ohne eigenes Ressort/eigenen Fachbereich

Beschlussprotokoll

hält Aufträge und Beschlüsse der Sitzung fest

Debitor

Schuldner. Jemand/ein Unternehmen, der bzw. das eine Ware oder einen Dienst bezieht und dafür eine Rechnung begleichen muss

Décharge oder Entlastung

Der Tätigkeitsbericht und die Abrechnung eines Vorstandes werden von der Generalversammlung genehmigt. Damit wird dem Vorstand Décharge oder Entlastung erteilt

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden die Ein- und Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt, sodass Gewinn oder Verlust detailliert erklärt werden können

explizit

ausdrücklich

Fundraising

Mittelbeschaffung

gemeinnützig

Tätigkeit, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, sondern sozialen/ kulturellen/ sportlichen / erzieherischen Aufgaben dient

Gesellschafter

Mitglied einer Gesellschaft nach dem Schweizerischen Recht

i.d.R.

in der Regel

integer

unbescholten, redlich, sich selbst treu

Kommission

Ausschuss von Beauftragten, Gruppe von Fachleuten, die ein Thema behandelt

Kreditor

Gläubiger oder Lieferant. Jemand/ein Unternehmen, der oder das eine Ware oder einen Dienst leistet oder einen Kredit gewährt

sich konstituieren

zusammentreten zur Beschlussfassung: der Vorstand konstituiert sich selbst, er tritt zusammen, um zu beschliessen, wer welche Aufgaben übernimmt

Mittelbeschaffung

die finanziellen Mittel für einen Verein und seine Geschäfte beschaffen

Nachschusspflicht

Verpflichtung, für entstandene Verluste zu haften

Porto

Gebühr für Postsendung (Plural: Porti)

Ressort

Fachbereich

rechenschaftspflichtig

die Pflicht, über seine Tätigkeiten/Geschäfte vollumfänglich Auskunft zuerteilen. Dies erfolgt in der Regel mit einem Bericht und einer Abrechnung

Salär

Lohn

Transitorische Aktiven

vorausbezahlte Aufwendungen, noch nicht erhaltene Beträge

Transitorische Passiven

noch nicht bezahlter Aufwand, im Voraus erhaltene Beträge

Vereinsbelang

Vereinsangelegenheit

Verhandlungsprotokoll

gibt die Inhalte der Reden und Debatten der Teilnehmenden wieder, da nachvollziehbar bleiben soll, was in der Zusammenkunft behandelt wurde und wie sich die Teilnehmer äusserten. Im Gegensatz zum Wortprotokoll wird der Verlauf jedoch nur sinngemäss so zusammengefasst, dass der innere Aufbau und der Austausch von Argumenten sowie die Entscheidungen vom Leser nachvollzogen werden können

Zeichnungsbefugnis

Kompetenz, Verträge, Vereinbarungen oder andere Geschäfte und Zahlungen für den Verein auszuhandeln und zu unterschreiben

Zeichnungsberechtigt

Unterschriftsbefugnis haben

Kontaktadressen

Verantwortliche HSK Kanton Basel-Stadt

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Volksschulen, Fachstelle Pädagogik

Daniel Aeschbach

Kohlenberg 27

Postfach

4001 Basel

Tel: 061 267 90 08

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Website: www.volksschulen.bs.ch/hsk

 
                       
Verantwortliche HSK Kanton Basel-Landschaft

Amt für Volksschulen

Abteilung Sonderpädagogik

Monika Oppliger

Munzachstr. 25c / Postfach 616

4410 Liestal

Tel: 061 552 50 98

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Website: www.hsk.bl.ch