Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

Vereinsgründung

Gründung eines Vereins

Die Gründung eines Vereins braucht eine sorgfältige Vorbereitung.

Eine Vorbereitungsgruppe bestimmt ein Ziel, sucht einen Namen, schreibt die Statuten und gründet den Verein. 

Die zahlreichen Aufgaben eines Vereins werden am besten auf verschiedene Personen verteilt. Damit ist der Verein breit abgestützt.

Ein Verein ist demokratisch organisiert. Die Vereinsmitglieder haben in der Regel alle die gleichen Rechte und Pflichten.

Nirgends ist die Vereinsdichte so hoch wie in der Schweiz. Rund zwei Drittel der über 15-jährigen Personen in der Schweiz engagiert sich in einem Verein. Ein Verein ist eine unkomplizierte Form, sich für gemeinsame Interessen in unserer Gesellschaft einzusetzen. Jedes Mitglied kann auf die Politik, Strategie und Ausrichtung seines Vereins Einfluss nehmen.

Für Personen, die die Sprache und Kultur ihres Herkunftslandes bewahren und ihren Kindern weitergeben möchten, ist der Verein die ideale Organisationsform. Die gesetzlichen Anforderungen sind niedrig. 

Die Entstehung eines Vereins wird erfahrungsgemäss von einer Vorbereitungsgruppe in die Wege geleitet. Diese Gruppe wird von der zukünftigen Koordinationsperson und Lehrperson unterstützt. Parallel zur Entstehung des Vereins wird meist schon der erste Unterricht organisiert. Diese ersten Erfahrungen bei der konkreten Arbeit mit den Kindern und bei der Zusammenarbeit mit den Eltern sind wichtig. Sie helfen der Vorbereitungsgruppe beim Aufbau der Strukturen des Vereins. 

Ein Verein ist eine „juristische Person“. Das heisst: Der Verein ist eine Gruppe von Personen, die unter einem gemeinsamen Namen auftritt. Im Gegensatz dazu ist ein einzelner Mensch eine „natürliche Person“.

In der Schweiz werden keine staatlichen Vereinslisten geführt. Ein gemeinnütziger Verein wird nach der Gründung nirgends angemeldet oder eingetragen. Nur Vereine, die einen Umsatz von mehr als CHF 100‘000 pro Jahr erwirtschaften, müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Für gemeinnützige Vereine ist der Eintrag ins Handelsregister freiwillig.

Beispiel für die Organisation eines Vereins HSK: 

Lehrpersonen sind in den HSK-Vereinen manchmal ebenfalls Mitglieder des Vereins, manchmal nicht. Am besten ist es, dies in den Statuten unter dem Punkt „Mitgliedschaft“ (Infos dazu finden Sie hier oder ein Beispiel dazu als PDF hier) zu klären. Die Koordinationsperson sollte Mitglied des Vereinsvorstands sein, oder mindestens an Vorstandssitzungen teilnehmen. So kann sie an den Sitzungen wichtige Informationen an den Vorstand weitergeben, und der Vorstand kann Beschlüsse zusammen mit der Koordinationsperson fällen. Am besten wird in den Statuten geklärt, welche Funktion die Koordinationsperson im Vorstand hat.