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Vereinsgründung

Mitgliederversammlung

An der Mitgliederversammlung (MV) werden die wichtigsten Beschlüsse gefasst. Sie findet einmal im Jahr statt. Der Ort kann frei gewählt werden. Bei kleineren Vereinen HSK ist sie oft bei jemandem zuhause. Es kann auch ein Lokal gemietet werden. Es gibt Gemeinden, die Vereinen mit Sitz in dieser Gemeinde einen Raum kostenlos zur Verfügung stellen. Informationen dazu gibt die Gemeinde. Die Mitglieder werden vom Vorstand rechtzeitig - gemäss Statuten - eingeladen. So haben die Mitglieder genügend Zeit, sich auf die MV vorzubereiten. Jedes Mitglied erhält eine Einladung mit der Traktandenliste und den dazugehörigen Beilagen.

Eine Checkliste für die Erstellung einer Traktandenliste für die Mitgliederversammlung finden Sie HIER.

Ein wichtiger Punkt für die MV ist die Präsentation des Jahresberichts und der Jahresrechnung. Wenn immer möglich sollen mit der Einladung und den Traktanden auch der Jahresbericht und die Jahresrechnung verschickt werden.

Die MV muss den Bericht des Vorstands annehmen. In der Vereinssprache heisst dies, dass dem Kassier/der Kassiererin und den anderen Vorstandsmitgliedern Entlastung (Décharge) erteilt wird. Damit ist der Vorstand persönlich nicht mehr haftbar für die Geschäfte des vergangenen Jahres. An der Abstimmung zur Décharge dürfen die Kassiererin/der Kassier und die Vorstandsmitglieder nicht teilnehmen.

Eine weitere wichtige Funktion der MV ist die Wahl von neuen Vorstandsmitgliedern. An der MV werden auch die Revisor:innen zur Kontrolle der Jahresrechnung gewählt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

Die Mitglieder haben grundsätzlich das Recht, Anträge zu stellen. An der MV wird über Anträge des Vorstands und der Mitglieder abgestimmt. Die Statuten können eine Frist für die Eingabe von Anträgen regeln.

Eine ausserordentliche MV muss vom Vorstand zwingend einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.

Über die MV wird ein Protokoll geführt. Dieses wird von Verfasserin/dem Verfasser und der Präsidentin/dem Präsident unterschrieben.

Tipps zur Protokollführung finden Sie HIER.