Mittelbeschaffung

Für Ihren Verein brauchen Sie Geld. Deshalb müssen Sie Mittelbeschaffung machen.

Mittelbeschaffung bedeutet: Sie schauen, dass Sie Geld für Ihren Verein bekommen.

Wie bekommen wir Geld für unseren Verein?

Es gibt viele Möglichkeiten:

  • Sie stellen einen Antrag bei verschiedenen Stiftungen. Vielleicht spenden die Stiftungen Geld an Ihren Verein.
  • Sie suchen Spenderinnen und Spender, die Geld an Ihren Verein spenden.
  • Sie machen Veranstaltungen. Sie organisieren zum Beispiel ein Fest und verkaufen etwas.
  • Sie bekommen Beiträge von Ihren Mitgliedern und von den Eltern.

Wichtig: Die Ziele von Ihrem Verein müssen gemeinnützig sein. Das bedeutet: Sie wollen mit dem Verein kein Geld verdienen. Sie dürfen aber Geld einnehmen, damit Sie die Ziele von Ihrem Verein erreichen.

Veranstaltungen

Sie können mit Veranstaltungen Geld für Ihren Verein sammeln. Sie können dabei auch Werbung für Ihren Verein machen.

Planen Sie Ihre Veranstaltung gut

Sie wollen mehr Geld für Ihren Verein. Aber Veranstaltungen kosten Geld. Sie brauchen auch Zeit für die Vorbereitung. Deshalb fragen Sie sich vorher:

  • Haben wir genug Zeit?
  • Haben wir genug Erfahrung?
  • Haben wir genug Geld?

Machen Sie bei einer anderen Veranstaltung mit

Vielleicht gibt es eine andere Veranstaltung, bei der Sie mitmachen können. Zum Beispiel ein Fest oder ein Flohmarkt in Ihrem Quartier. Das ist günstiger für Sie. Und es kommen noch andere Leute zu dieser Veranstaltung.

Das können Sie zum Beispiel machen:

  • Stand mit Büchern
  • Stand mit Essen
  • Stand mit Spielen, bei denen die Leute etwas gewinnen können

Wichtig: Sie müssen die Veranstalter rechtzeitig fragen, ob Sie mitmachen dürfen. Vielleicht müssen Sie etwas für Ihren Stand zahlen.

Crowdfunding

Crowdfunding ist eine Form von Mittelbeschaffung. «Crowdfunding» ist Englisch und bedeutet, dass Sie viele Menschen um Spenden bitten. Es gibt im Internet spezielle Plattformen für Crowdfunding, zum Beispiel:

  • wemakeit
  • crowdify
  • lokalhelden

Wie funktioniert Crowdfunding?

  • Sie präsentieren Ihren Verein auf einer Crowdfunding-Plattform. Sie können dort Ihre Projekte vorstellen.
  • Sie machen auf Social Media Werbung für Ihre Crowdfunding-Aktion, zum Beispiel auf Instagram oder Facebook.
  • Wer Ihren Verein unterstützen will, kann Geld spenden. Meistens spenden die Leute kleine Beträge.
  • Sie geben den Leuten dafür eine kleine Belohnung, zum Beispiel ein kleines Geschenk.

Gut zu wissen

Crowdfunding braucht viel Zeit. Aber es lohnt sich: Sie bekommen Geld für Ihren Verein. Und die Leute lernen dadurch Ihren Verein kennen.

Spenden

«Spenden» bedeutet: Eine Person oder Organisation schenkt Ihnen Geld oder Sachen für Ihren Verein. Die Spenden helfen, damit der Verein seine Ziele erreichen kann.

Die Person oder Organisation gibt an, wofür der Verein die Spende benutzen soll. Dazu sagt man auch «Spendenzweck». Der Spendenzweck muss zu den Regeln vom Kanton passen. Die HSK-Vereine dürfen nicht politisch oder religiös sein. 

Stiftungen

Sie können Stiftungen fragen, ob sie Geld für Ihren Verein spenden. Dafür müssen Sie ein Gesuch an die Stiftung stellen. Das braucht viel Zeit. Deshalb lohnt es sich oft nicht, eine Stiftung um Geld zu fragen.

Das müssen Sie wissen:

  • Die Stiftungen spenden nur für konkrete Projekte.
  • Die Stiftungen bezahlen nur einen Teil vom Projekt.
  • Stiftungen zahlen meistens nicht für laufende Kosten, zum Beispiel für Ihre Administration oder für Miete.

Hier finden Sie eine Liste mit allen Stiftungen in der Schweiz, die vom Bund kontrolliert werden.

Es gibt auch Stiftungen, die von der Gemeinde oder vom Kanton kontrolliert werden. Sie finden die Stiftungen bei der Stiftungsaufsicht vom Kanton oder im Handelsregister.

Die meisten Stiftungen haben eine Website. Dort steht, für welche Projekte die Stiftung Geld spendet. Sie finden dort auch Formulare, mit denen Sie Ihr Gesuch stellen können.

Projektförderung des Bundesamts für Kultur

Das Bundesamt für Kultur (BAK) kann HSK-Trägerschaften mit Geld unterstützen.

Dafür muss eine HSK-Trägerschaft ein Projekt einreichen. Das kann ein Projekt zur Entwicklung von neuen Lehrmaterialien sein. Es ist auch möglich, Geld für die Weiterbildung von Lehrpersonen zu erhalten.

Projekte können immer ab Dezember eingereicht werden. Die Einreichefrist ist jeweils der 31. Januar.

Wie funktioniert es?

Wenn Sie ein Projekt einreichen möchten, müssen Sie so vorgehen: 

 1. Projektantrag vorbereiten

Ihr Projekt soll die Verbesserung des HSK-Unterrichts zum Ziel haben. Sie können z.B. für Ihre Lehrpersonen eine Weiterbildung organisieren. Oder Sie schreiben ein neues Lehrmittel für die Schülerinnen und Schüler.

Sie müssen klar beschreiben, was die Ziele und Inhalte Ihres Projekts sind. Sie müssen auch ein Budget erstellen. Darin steht, wieviel Geld Sie für das Projekt benötigen und wofür das Geld verwendet wird. Das Budget soll auch zeigen, wie Sie das Projekt finanzieren wollen.

Auf dieser Webseite des Bundesamts für Kultur erfahren Sie mehr darüber, was Sie beachten müssen.

2. Projektantrag einreichen

Der Antrag muss online auf der Förderplattform des Bundesamts für Kultur eingereicht werden > "Gesuch einreichen"

3. Frist beachten

Die Frist für die Einreichung ist immer der 31. Januar. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen. Nur so wird er berücksichtigt.

Beispiele für geförderte HSK-Projekte:

Beispiel 1: Arabisch-Lehrbuch „Al Bayan“ für die 3. und 4. Primarschule

  • Trägerschaft: Dar Al Farah
  • Projektziel: Es sollen neue Lehrmaterialien für arabische Kinder erstellt werden. Zwei Bücher und CDs für Schüler:innen und Lehrpersonen werden entwickelt. HSK-Lehrpersonen für Arabisch erhalten auch eine Weiterbildung.
  • geförderter Betrag: CHF 139’700

Beispiel 2: Weiterbildung von tamilischen HSK-Lehrpersonen in der Schweiz

  • Trägerschaft: Tamil Education Service Switzerland
  • Projektziel: Tamilische Lehrpersonen werden mit den Lehrmethoden der Schweizer Schulen vertraut gemacht. Dazu werden Materialien und ein Kurs der PH Zürich genutzt. Lehrpersonen werden ausgebildet, um ihr Wissen weiterzugeben.
  • geförderter Betrag: CHF 140’100

Quelle: www.bak.admin.ch