Steuern

Sie müssen eine Steuererklärung für Ihren Verein machen. Wenn Ihr Verein wenig Geld verdient oder besitzt, müssen Sie keine Steuern bezahlen. Jeder Kanton hat dafür unterschiedliche Regeln.

Mitgliederbeiträge sind kein steuerbarer Gewinn. Das bedeutet: Sie müssen für Mitgliederbeiträge keine Steuern bezahlen.

Keine Steuern für gemeinnützige Vereine

Sie können sich als gemeinnütziger Verein anerkennen lassen. Dafür können Sie einen Antrag an die Steuerverwaltung von Ihrem Kanton stellen. Die Steuerverwaltung anerkennt Sie als gemeinnütziger Verein? Dann müssen Sie keine Steuern bezahlen.

Welche Regeln für Vereine hat Ihr Kanton? Fragen Sie Ihre Steuerverwaltung.

Befreiung von der Steuer

Ihr HSK-Verein ist gemeinnützig? Dann können Sie sich von der Steuerpflicht befreien lassen. Das bedeutet: Sie müssen keine Steuern bezahlen.

Wie befreien wir unseren Verein von der Steuerpflicht?

Ihr HSK-Verein muss einen Antrag auf Steuerbefreiung bei der Steuerverwaltung von Ihrem Kanton stellen. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Verein gemeinnützig ist. Dafür schicken Sie verschiedene Unterlagen zusammen mit Ihrem Antrag, zum Beispiel:

  • Statuten
  • Gründungsprotokoll
  • Jahresrechnungen
  • Jahresberichte.

Information an die Steuerverwaltung

Ihr Verein ist steuerbefreit? Dann will die Steuerverwaltung vielleicht trotzdem wissen, woher das Geld von Ihrem Verein kommt und wofür Sie das Geld benutzen.

Sie müssen die Steuerverwaltung darüber informieren.

Spendenbescheinigung

Mitglieder, Spenderinnen und Spender können ihre Beiträge in ihrer eigenen Steuererklärung abziehen. Die Personen haben mehr als 100 Franken gespendet? Dann müssen Sie diesen Personen jedes Jahr spätestens im Februar eine Spendenbescheinigung schicken. Auf der Bescheinigung steht:

  • Der Name der Person
  • Das Jahr von der Spende oder vom Mitgliederbeitrag
  • Wie viel Geld die Person gezahlt hat.
  • Der Name von Ihrem Verein, vielleicht ein Logo von Ihrem Verein.
  • Die Bestätigung, dass Ihr Verein gemeinnützig und steuerbefreit ist.

Wichtig: Schulgelder sind keine Spenden.

Informationen

Beispiel für einen Antrag auf Steuerbefreiung.

          → Informationen zur Steuerbefreiung.

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer auf Zinserträge: Für das Geld auf Ihrem Bankkonto bekommen Sie alle 3 oder 6 Monate Zinsen bezahlt. Normalerweise zieht die Bank 35% der Zinsen ab. Sie bekommen also nur 65% der Zinsen. Aber wenn Sie weniger als 200 Franken pro Jahr Zinsen bekommen, müssen Sie keine Verrechnungssteuer zahlen.

Sie können die Verrechnungssteuer in Ihrer Steuererklärung angeben. Dann bekommen Sie die Verrechnungssteuer wieder zurück.

Mehrwertsteuer

Ihr Verein ist gemeinnützig? Dann müssen Sie in der Regel keine Mehrwertsteuer abrechnen.

Ihr Verein hat einen Umsatz von mehr als CHF 150'000? Dann müssen Sie die Mehrwertsteuer mit der Steuerverwaltung abrechnen.

Wichtig: Für Mitgliederbeiträge müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen.