Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

Rahmenbedingungen

Kantonale Vorgaben

Im Kanton Zürich wird HSK-Unterricht gemäss oben genannter Vorgabe des HarmoS-Konkordats (Art. 4, Abs. 4) angeboten. Zusätzlich gilt das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung, die die Massnahmen zur Integration regeln (VSG § 15 und VSV § 13 und 14):

Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005

§ 15 ¹ Die Direktion kann von ausserschulischen Trägerschaften angebotene Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) anerkennen.

² Die Verordnung regelt die Voraussetzungen der Anerkennung und deren Folgen.

Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006

§ 13 ¹ In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und über die Kultur ihres Herkunftslandes.

² Träger der Kurse sind die Botschaften oder Konsulate der Herkunftsländer. Die Bildungsdirektion kann auch Kurse anderer Trägerschaften anerkennen.

³ Kurse werden anerkannt, wenn sie dem vom Bildungsrat erlassenen Rahmenlehrplan entsprechen, politisch und konfessionell neutral und nicht gewinnorientiert sind. Die Kurse umfassen höchstens vier, auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse der Primarstufe höchstens zwei Lektionen pro Woche.

4 Die Lehrpersonen müssen über eine Unterrichtsbefähigung und ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und die obligatorischen Weiterbildungen besuchen.

§ 14 ¹ Die Kurse werden wenn möglich ausserhalb der Unterrichtszeiten angesetzt.

² Die Gemeinden

  1. stellen wenn möglich geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung,
  2. dispensieren die Schülerinnen und Schüler während höchstens zwei Lektionen pro Woche vom ordentlichen Unterricht, falls die Kurse während der Unterrichtszeit stattfinden,
  3. melden der Bildungsdirektion Missstände bei der Durchführung der Kurse.

³ Die Kursnoten werden ins Zeugnis eingetragen.

4 Die Bildungsdirektion regelt das Anmeldeverfahren. Im Übrigen sind die Organisation und Durchführung der Kurse Sache der Trägerschaft, insbesondere die Finanzierung sowie die Auswahl, Anstellung und Beaufsichtigung der Lehrpersonen.