Interkantonales Handbuch zur Organisation von HSK-Unterricht
HSK-Info

Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur - HSK

Anerkennung des Unterrichts

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkennt den Nutzen von HSK-Unterricht, weshalb der HSK-Unterricht im Jahr 2005 ins Volksschulgesetz aufgenommen wurde.

Damit HSK-Kurse vom Kanton offiziell anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen politisch und konfessionell neutral sein.
  • Sie dürfen nicht gewinnorientiert sein.
  • Die Lehrpersonen müssen pädagogisch qualifiziert sein und ausreichende Deutschkenntnisse haben.
  • Alle Lehrpersonen müssen vom Volksschulamt organisierte obligatorische Weiterbildungen besuchen.

Mehr Informationen im Leitfaden zum HSK-System im Kanton Zürich, S. 4