Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkennt den Nutzen von HSK-Unterricht, weshalb der HSK-Unterricht im Jahr 2005 ins Volksschulgesetz aufgenommen wurde.
Damit HSK-Kurse vom Kanton offiziell anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen politisch und konfessionell neutral sein.
- Sie dürfen nicht gewinnorientiert sein.
- Die Lehrpersonen müssen pädagogisch qualifiziert sein und ausreichende Deutschkenntnisse haben.
- Alle Lehrpersonen müssen vom Volksschulamt organisierte obligatorische Weiterbildungen besuchen.
Mehr Informationen im Leitfaden zum HSK-System im Kanton Zürich, S. 4