Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Lehrerinnen und Lehrer HSK werden meistens im Stundenlohn bezahlt. Auf diesen Lohn müssen – mit wenigen Ausnahmen – Lohnnebenkosten bezahlt werden.
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung, Ausnahme sind Personen mit C-Bewilligung.
Arbeitsverträge für Mitarbeitende werden von den Vereinen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 319ff des Obligationenrechts (OR) ausgestaltet. In der Regel erhalten die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren einen Einzelarbeitsvertrag (einen Modellvertrag finden Sie HIER).