Versicherungen
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen gut geschützt sein. Deshalb müssen Sie Versicherungen abschliessen. Der Vorstand vom HSK-Verein ist dafür verantwortlich.
Haftpflichtversicherung
Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung für den Verein. Achten Sie darauf, dass diese Schäden versichert sind:
Schäden durch Personen von Ihrem Verein
Personen von Ihrem Verein können versehentlich anderen Menschen Schaden zufügen. Zum Beispiel: Kinder spielen Ball und dabei zerbricht eine Fensterscheibe. Die Versicherung zahlt den Schaden. Achten Sie darauf, dass alle Personen von Ihrem Verein in der Versicherung genannt sind. Zum Beispiel:
- Mitglieder vom Verein
- Leitung von der Schule
- Koordinationspersonen
- Lehrpersonen
- Schülerinnen und Schüler
Schäden bei Veranstaltungen und Aktivitäten von Ihrem Verein
Bei Ihren Anlässen können Schäden entstehen. Zum Beispiel: Bei einem Schulfest fällt eine Kerze um und es brennt. Bei einem Ausflug wird etwas gestohlen. Diese Schäden können Sie versichern.
Unfallversicherung
Für Angestellte mit Lohn
Für angestellte Personen mit Lohn ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Das bedeutet: Sie müssen für diese Personen eine Unfallversicherung abschliessen.
Für Mitglieder vom Verein und Personen ohne Lohn
Für diese Personen genügt meistens die private Unfallversicherung.
Aber vielleicht gibt es ein hohes Risiko für Unfälle. Zum Beispiel: Ein Mitglied vom Vorstand muss für den Verein oft verreisen. Oder eine Lehrperson macht häufig Ausflüge mit den Kindern. Dann können Sie eine zusätzliche Unfallversicherung für diese Personen abschliessen.
Tipps
→ Sprechen Sie mit einem Berater oder einer Beraterin für Versicherungen. Die Person sollte unabhängig sein und nicht zu einer Versicherung gehören.
→ Fragen Sie andere HSK-Vereine.
Spesen
Spesen sind Geld, das eine Person für den Verein ausgibt. Zum Beispiel für:
- Fahrten
- Telefon
- Unterlagen für den Unterricht
Spesenreglement
Am besten machen Sie ein Spesenreglement für Ihren Verein. Darin stehen die Regeln dafür, welche Spesen sie zurückbezahlen.
Die Person bekommt die Spesen zurückbezahlt, nachdem sie das Geld ausgegeben hat. Dafür muss sie eine Quittung oder einen Beleg zeigen.
Das Spesenreglement gilt für alle Personen vom Verein:
- Mitglieder vom Verein
- Vorstand
- Lehrpersonen
- Koordinationspersonen
→ Achtung: Die Regeln vom Spesenreglement müssen zu den Regeln von Ihren Statuten passen. Sie dürfen den Statuten nicht widersprechen.
Welche Spesen muss man bezahlen?
Manche Sachen gehören zum Auftrag der Person. Die Kosten dafür müssen Sie der Person zurückzahlen. Zum Beispiel die Kosten für:
- Ausflüge mit den Kindern und Jugendlichen
- Schullager
- Telefonate mit den Eltern
- Telefonate mit der Koordinationsperson
- Fahrten zu angeordneten Weiterbildungen
Die Person macht eine externe Weiterbildung? Dann muss sie vorher einen Antrag beim Vorstand stellen. Wenn es ins Budget passt, zahlt der Verein vielleicht die Fahrtkosten.
Sie haben kein Spesenreglement?
Dann müssen Sie Spesenansätze festlegen. Das bedeutet: Sie schreiben genau, wie viel Geld die Person zurückbekommt.
Sie können auch eine Pauschale zahlen. Eine Pauschale ist ein bestimmter Geldbetrag. Das ist sinnvoll, wenn die Person sonst zu viele Belege einreichen muss: zum Beispiel bei Kosten für Telefon.
Beispiel für ein Spesenreglement
→ Hier finden Sie ein Beispiel für ein Spesenreglement