Mitgliederversammlung

Die Abkürzung für «Mitgliederversammlung» ist MV. Hier beschliessen Sie die wichtigsten Sachen für den Verein.

Wie oft ist die MV?

  • Die MV ist einmal im Jahr.
  • Vielleicht gibt es zusätzlich eine MV. Dafür müssen die Mitglieder einen Antrag stellen. Mindestens ein Fünftel von den Mitgliedern wollen eine zusätzliche MV? Dann muss der Vorstand eine zusätzliche MV organisieren.

Wo ist die MV?

Sie können den Ort frei wählen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn Ihr Verein klein ist, können Sie sich bei jemandem zuhause treffen.
  • Sie mieten einen Raum.
  • Sie fragen die Gemeinde, in der Ihr Verein ist. Vielleicht dürfen Sie einen Raum gratis benutzen.  

Einladung

Der Vorstand muss die Mitglieder rechtzeitig zur MV einladen. So steht es auch in den Statuten. Dann haben die Mitglieder genug Zeit, sich auf die MV vorzubereiten.

Diese Papiere schickt der Vorstand an die Mitglieder:

  • Die Einladung
  • Die Traktandenliste
  • andere wichtige Papiere, zum Beispiel den Jahresbericht und die Jahresrechnung.

Was machen Sie bei der MV?

  • Sie zeigen den Jahresbericht und die Jahresrechnung. Die MV akzeptieren den Bericht des Vorstands. Man sagt dazu: Die Mitglieder erteilen den Mitgliedern vom Vorstand Décharge. Bei der Abstimmung zur Décharge dürfen die Mitglieder vom Vorstand nicht teilnehmen.
  • Sie wählen neue Mitglieder in den Vorstand.
  • Sie wählen die Revisorinnen und Revisoren, die die Jahresrechnung kontrollieren. Diese Personen dürfen nicht zum Vorstand gehören.
  • Sie stimmen über Anträge ab: Die Mitglieder vom Verein und die Mitglieder vom Vorstand dürfen Anträge stellen. In Ihren Statuten können Sie festlegen, bis wann man diese Anträge stellen muss.

Protokoll von der MV

Die Aktuarin oder der Aktuar schreibt ein Protokoll von der MV. Diese Personen müssen das Protokoll unterschreiben:

  • Die Aktuarin oder der Aktuar
  • Die Präsidentin oder der Präsident

→ Hier finden Sie eine Checkliste und Informationen zum Schreiben eines Protokolls