Vereinskonto und Zeichnungsberechtigung
Wie eröffnen wir ein Vereinskonto?
Bestimmen Sie zuerst die Personen, die zeichnungsberechtigt sind. Zeichnungsberechtigt bedeutet: Die Personen dürfen unterschreiben und Verträge machen. Sie dürfen ein Konto eröffnen und Geld abheben.
Danach eröffnen Sie das Konto bei der Post oder bei einer Bank. Rufen Sie dafür bei der Post oder bei der Bank an.
- Machen Sie einen Termin ab.
- Fragen Sie, was Sie mitbringen müssen.
Diese Unterlagen müssen Sie mitnehmen:
- Die Statuten. Sie haben noch keine Statuten? Dann zeigen Sie Verträge, Protokolle und andere Papiere. In diesen Dokumenten müssen die Namen von den zeichnungsberechtigten Personen stehen.
- Ausweise von den zeichnungsberechtigten Personen. Zum Beispiel: Reisepass, ID, Ausländerausweis von der Schweiz, Führerausweis von der Schweiz.
Wer ist zeichnungsberechtigt?
- Die Präsidentin oder der Präsident
- Eine zweite Person vom Vorstand
Vielleicht sind diese Personen oft abwesend. Dann bestimmen Sie noch eine dritte Person, die zeichnungsberechtigt ist. Sonst können Ihre Geschäfte blockiert werden.
Was bedeutet «blockiert»? Zum Beispiel: Sie wollen ein Fest für den Verein machen. Dafür brauchen Sie Geld vom Vereinskonto. Aber die Präsidentin ist mehrere Monate ins Ausland verreist. Auch die andere zeichnungsberechtigte Person ist nicht da. Deshalb müssen Sie warten und das Fest vielleicht absagen.
Einzeln oder kollektiv zeichnungsberechtigt?
Der Vorstand kann beschliessen, dass eine Person einzeln zeichnungsberechtigt ist. Das bedeutet: Die Person darf alleine für den Verein einen Vertrag machen. Dann bringt die Person ihren Ausweis mit und eröffnet das Konto persönlich. Meistens ist das die Präsidentin oder der Präsident.
Oder der Vorstand beschliesst, dass die Personen kollektiv zeichnungsberechtigt sind. Das bedeutet: Die Personen müssen immer alle zusammen unterschreiben. Dann bringen alle zeichnungsberechtigten Personen ihre Ausweise mit. Sie müssen alle persönlich dabei sein, wenn sie das Konto eröffnen.
Austritt aus dem Vorstand oder dem Verein
Eine Person verlässt den Vorstand oder den Verein? Dann ist die Person nicht mehr zeichnungsberechtigt.
→ Suchen Sie rechtzeitig eine neue Person. Sie müssen bei der Post oder bei Ihrer Bank einen Antrag stellen, dass die Person eine Zeichnungsberechtigung bekommt.