Die Statuten

Allgemeine Informationen

Jeder Verein hat Statuten. Statuten sind Regeln für den Verein.

Sie wollen einen Verein gründen? Dann muss die Vorbereitungsgruppe vorher die Statuten schreiben.

So schreiben Sie die Statuten:

  • Die Statuten müssen schriftlich sein.
  • Sie müssen klar und verständlich schreiben. Sie müssen aber nicht jedes kleine Detail aufschreiben.
  • Sie beschreiben, wofür der Verein sein soll.
  • Sie beschreiben, wie der Verein organisiert ist und woher das Geld kommt.
  • Sie müssen in einer Schweizer Amtssprache geschrieben sein, also auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Sie können die Statuten zusätzlich in der Sprache vom HSK-Unterricht schreiben.

Beispiele für Statuten

  • Wie machen andere HSK-Vereine ihre Statuten?

Beispiel von einem HSK-Verein

  • Hier gibt es Beispiele, wie Statuen für Vereine aussehen. Sie können die Beispiele als Word-Dokument herunterladen.

Musterstatuten für Vereine 

Name

  • Ihr Verein braucht einen Namen. Dann kann man Ihren Verein von anderen Vereinen unterscheiden.
  • Sie dürfen den Namen frei wählen. Der Name muss aber zu Ihrem Verein passen. Der Name darf nicht etwas Falsches sagen.
  • Der Name muss sich auch von anderen Vereinen unterscheiden.

Sitz

Jeder Verein braucht eine Adresse. Man sagt dazu auch «Sitz». Die Adresse muss immer in einer Gemeinde sein. Sie können frei wählen, in welcher Gemeinde der Sitz von Ihrem Verein ist.

Das kann zum Beispiel der Sitz von Ihrem Verein sein:

  • Ein Raum, den Sie gemietet haben
  • Eine private Adresse
  • Ein Postfach

Warum braucht es eine Adresse?

  • Vielleicht müssen Sie einmal etwas Rechtliches klären. Dann ist das Gericht zuständig, wo der Sitz vom Verein ist.
  • Sie müssen eine Steuererklärung machen. Das machen Sie in dem Kanton, wo der Verein ist.

Mitglieder

Wer kann Mitglied im Verein werden?

Natürliche Personen, zum Beispiel:

  • Eltern
  • Lehrerinnen und Lehrer.

Juristische Personen, zum Beispiel:

  • Andere Vereine
  • Institutionen

→ Schreiben Sie in die Statuten, wer Mitglied werden kann.

Rechte und Pflichten

Alle Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Die Rechte und Pflichten sind für alle Mitglieder gleich.

Sie müssen die Rechte und Pflichten in die Statuten von Ihrem Verein schreiben.

Diese Rechte haben alle Mitglieder:

  • Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht. Das heisst: Jedes Mitglied darf abstimmen.
  • Jedes Mitglied darf wieder aus dem Verein austreten.

Diese Pflichten haben alle Mitglieder:

  • Jedes Mitglied muss helfen, dass der Verein seine Ziele erreicht.
  • Niemand darf dem Verein schaden.

Schreiben Sie diese Rechte und Pflichten in Ihre Statuten.

Unterschiedliche Rechte und Pflichten

Vielleicht haben Sie unterschiedliche Arten von Mitgliedern. Und diese Mitglieder haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. In Ihrem Verein gibt es zum Beispiel:

  • Aktivmitglieder
  • Passivmitglieder
  • Kollektivmitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Gönnermitglieder

Dann müssen Sie in den Statuten genau schreiben:

  • Welche Mitglieder haben andere Rechten und Pflichten?
  • Warum haben die Mitglieder andere Rechte und Pflichten?

Geldbeitrag für den Verein

Ihre Mitglieder müssen jedes Jahr Geld für den Verein zahlen?

 Dann schreiben Sie das in die Statuten.

Die MV bestimmt: So viel Geld müssen die Mitglieder jedes Jahr bezahlen.

Eintritt in den Verein

Wie kommen neue Mitglieder in den Verein?

Schreiben Sie das in die Statuten.

Die MV bestimmt, wer Mitglied vom Verein werden darf. Zum Beispiel:

  • Eine Person stellt einen schriftlichen Antrag an den Vorstand. Der Vorstand gibt den Antrag an die MV. Die MV entscheidet, ob die Person Mitglied wird.
  • Eine Person kommt direkt in die MV. Die MV entscheidet, ob die Person Mitglied wird.

Sie haben eine andere Regel? Sie wollen zum Beispiel, dass der Vorstand entscheidet?

Dann schreiben Sie das in die Statuten.

Wichtig: Im Protokoll muss stehen, wenn ein neues Mitglied eingetreten ist. Das neue Mitglied muss auch in Ihrem Mitgliederverzeichnis stehen.

Welche Mitglieder sind im Verein?

  • Die MV bestimmt, wer Mitglied vom Verein werden darf.
  • Die MV bestimmt auch, wenn ein Mitglied nicht mehr im Verein sein darf.

Sie haben eine andere Regel? Sie wollen zum Beispiel, dass der Vorstand entscheidet?

Dann schreiben Sie das in die Statuten.

Automatisch Mitglied werden

Sie können auch entscheiden: Wenn Kinder in den HSK-Unterricht gehen, müssen die Eltern Mitglied vom Verein sein. Viele HSK-Vereine machen das so. Sie können auch bestimmen, dass nur der Vater oder die Mutter Mitglied sein muss.

Die Eltern müssen dann keinen schriftlichen Antrag stellen. Aber Sie müssen die Eltern vorher informieren, dass die Eltern automatisch Mitglied werden.

Sie müssen genau festlegen:

  • Ab welchem Datum gilt die Mitgliedschaft?
  • Bis wann dauert die Mitgliedschaft?

Austritt aus dem Verein

Ein Mitglied kann auf das Ende vom Kalenderjahr austreten, also bis am 31. Dezember. Oder es kann auf das Ende vom Vereinsjahr austreten.

Bestimmen Sie in Ihren Statuten, wann Mitglieder austreten können.

Ein Mitglied muss 6 Monate vorher informieren, dass es austreten will. Vielleicht wollen Sie, dass diese Frist kürzer ist. Die Frist darf aber nicht länger als 6 Monate sein.

Schreiben Sie in die Statuten, wie lange die Frist ist.

Ausschluss aus dem Verein

Ein Mitglied schadet dem Verein? Dann kann der Verein beschliessen: Das Mitglied muss aus dem Verein austreten.

→ Sie können in die Statuten schreiben, wann Sie Mitglieder ausschliessen.

Zweck

Jeder Verein muss einen Zweck haben. Das bedeutet: Jeder Verein braucht ein Ziel. Es darf aber nicht um Geld gehen. Das Ziel muss gemeinnützig sein.

Das Ziel vom HSK-Verein ist: Er will HSK-Unterricht organisieren.

Schreiben Sie genau und verständlich in die Statuten: Was will der Verein erreichen?

Vielleicht will Ihr Verein einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Dann muss Ihr Verein Angebote auch Angebote für die Öffentlichkeit haben. Das bedeutet: Ihre Angebote sind auch für Menschen, die nicht Mitglied in Ihrem Verein sind.

Informationen zur Steuerbefreiung

Steuerbefreiung

Mittel

Woher kommt das Geld für den Verein?

Schreiben Sie das in Ihre Statuten.

Zum Beispiel:

  • Die Eltern zahlen Beiträge.
  • Die Mitglieder zahlen Beiträge.
  • Sie bekommen Spenden.
  • Sie bekommen Geld von Stiftungen oder anderen.

Beiträge für Mitglieder

Vielleicht müssen Ihre Mitglieder Beiträge zahlen.

Schreiben Sie in die Statuten, wie hoch der Beitrag mindestens ist. Sonst sind ihre Mitglieder nicht verpflichtet, den Beitrag zu zahlen.

Gewinn für den Verein

Ihr Verein ist gemeinnützig? Dann dürfen Sie trotzdem Geld für den Verein verdienen. Zum Beispiel: Sie machen jedes Jahr ein Fest und verkaufen Essen an die Gäste. Dadurch verdienen Sie Geld für den Verein. Mit dem Geld bezahlen Sie die Lehrpersonen.

Organisation, Ämter und Funktionen

Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder treffen sich zur Mitgliederversammlung. Die Abkürzung dafür ist MV. Die MV ist der wichtigste Teil von einem Verein. Die MV trifft wichtige Entscheidungen für den Verein.

Vorstand

Der Vorstand leitet den Verein, zum Beispiel:

  • Er schaut, dass die HSK-Kurse richtig gemacht werden.
  • Er schaut, dass der Verein gut mit den Eltern zusammenarbeitet.
  • Er bereitet die MV vor und lädt die Mitglieder dazu ein.
  • Er sorgt dafür, dass der Verein das macht, was die MV beschlossen hat.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen, zum Beispiel:

  • Der Vorstand verhandelt mit anderen Organisationen und Institutionen, zum Beispiel mit der Schulbehörde vom Kanton.
  • Der Vorstand informiert die Öffentlichkeit.

Wer ist im Vorstand?

Sie dürfen selbst entscheiden, wie viele Personen im Vorstand sind. Es müssen aber mindestens 3 Personen sein:

  • Die Präsidentin oder der Präsident: Diese Person leitet den Vorstand.
  • Eine Person für Kasse und Buchhaltung
  • Eine Person für Schreibarbeiten, zum Beispiel für das Protokoll

Die MV hat den Vorstand gewählt? Dann kann sich der Vorstand selbst konstituieren.

       Sich selbst konstituieren bedeutet: Die Personen vom Vorstand bestimmen selbst, wer welche Aufgaben hat.

Aber oft wählt die MV auch die Präsidentin oder den Präsidenten.

Koordinationsperson

Sie ist der Kontakt für Behörden und andere Institutionen. Es ist gut, wenn die Koordinationsperson bei den Sitzungen vom Vorstand dabei ist:

  • Sie gibt die Informationen vom Vorstand weiter.
  • Sie informiert den Vorstand, wenn die Lehrpersonen Wünsche oder Anliegen haben.

Kontrollstelle

Viele Vereine haben eine Kontrollstelle oder eine Revisionsstelle.

    Informationen zur Revisionsstelle oder Kontrollstelle

    → Revisionsstelle

Andere Funktionen

Vielleicht brauchen Sie noch andere Organe für Ihren Verein, zum Beispiel:

  • Eine Arbeitsgruppe trifft sich regelmässig und entwickelt den Lehrplan weiter.
  • Eine Kommission organisiert Anlässe, die Sie immer wieder in Ihrem Verein haben.

           → Dann schreiben Sie das in die Statuten.

Haftung

Der Verein hat Schulden? Dann haften die Mitglieder nicht persönlich dafür. Das bedeutet: Die Mitglieder vom Verein müssen die Schulden nicht bezahlen.

Sie müssen die Schulden mit dem Vermögen vom Verein bezahlen. 

Auflösung

Wie beschliessen Sie, dass Sie den Verein auflösen? Zum Beispiel: Die Mitglieder stimmen darüber an einer MV ab.

Wer bekommt das Geld vom Verein, das noch übrig ist? Zum Beispiel: Sie geben das Geld an einen anderen HSK-Verein oder an eine gemeinnützige Organisation.

→ Schreiben Sie das in Ihre Statuten.