Fragen und Antworten
Wer kann einen Verein gründen?
In der Schweiz dürfen alle Menschen einen Verein gründen.
Wie alt muss ich mindestens sein?
Auch Jugendliche unter 18 Jahren dürfen einen Verein gründen. Sie brauchen dazu keine Zustimmung von den Eltern oder anderen Erwachsenen.
Wie viele Mitglieder muss ein Verein haben?
Es braucht keine bestimmte Zahl von Mitgliedern. Ihr Verein kann auch aus einer Person bestehen. Aber dann nützt Ihnen der Verein nicht viel.
Wann ist der Verein gegründet?
Die Gründerversammlung muss die Statuten akzeptieren. Ausserdem braucht es einen Vorstand und eine Kontrollstelle. Dann ist der Verein gegründet.
Müssen wir den Verein registrieren?
Sie gründen einen gemeinnützigen Verein? Dann müssen Sie den Verein nicht anmelden. Sie müssen den Verein auch nicht im Handelsregister eintragen lassen. Sie wollen, dass Ihr Verein im Handelsregister steht? Dann können Sie den Verein freiwillig eintragen lassen.
Woher bekommen wir Geld für unseren Verein?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
- Sie verlangen Beiträge von den Eltern und Mitgliedern.
- Sie fragen Stiftungen, ob sie Geld für Ihren Verein spenden.
- Sie fragen Firmen, ob sie Ihren Verein unterstützen. Das nennt man auch «Sponsoring».
- Sie organisieren einen Anlass. Dort verkaufen sie zum Beispiel Essen und Getränke. Dadurch bekommen Sie Geld für Ihren Verein.
Wer darf Mitglied sein?
Das bestimmen Sie in Ihren Statuten.
Sie dürfen aber niemanden rassistisch behandeln oder diskriminieren. Das bedeutet: Sie dürfen zum Beispiel eine Person nicht wegen ihrer Hautfarbe oder Religion ausschliessen.
Wie können wir den Verein wieder auflösen?
Die Mitglieder können jederzeit beschliessen, dass sie den Verein auflösen.
Es gibt aber auch rechtliche Gründe:
- Der Verein kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Man sagt dazu, der Verein ist «zahlungsunfähig».
- Der Verein hat keine Mitglieder mehr.
→ Dann müssen Sie den Verein auflösen.
Das Gesetz dazu steht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Artikel 76 bis 79.
Was passiert mit dem Geld vom Verein, wenn wir den Verein auflösen?
- Der Verein hat alle Rechnungen bezahlt, und es ist noch Geld übrig? Dann benutzen Sie das Geld so, wie es in Ihren Statuten steht.
- Sie haben keine Regel dafür in Ihren Statuten? Dann bekommt der Staat oder die Gemeinde das Geld.
Welche Pflichten hat ein Verein?
Sie schreiben in Ihre Statuten, welche Pflichten die Personen in Ihrem Verein haben, zum Beispiel:
- Die Mitglieder
- Der Vorstand
Sie müssen sich aber an die Gesetze vom Schweizerischen Zivilgesetzbuch halten.
Wir können unsere Rechnungen nicht mehr bezahlen. Wofür haftet unser Verein?
Im Artikel 75a vom Zivilgesetzbuch steht, dass ein Verein nur mit seinem Vermögen haftet. Das bedeutet: Wenn Ihr Verein eine Rechnung nicht bezahlen kann, müssen Sie die Rechnung mit dem Vermögen vom Verein zahlen. Das heisst: Sie bezahlen die Schulden mit dem Geld und den Sachen, die dem Verein gehören. Wenn kein Vermögen mehr übrig ist, müssen Sie die Schulden nicht mehr bezahlen.
Es gibt eine Ausnahme: Sie haben Angestellte mit Lohn? Dann müssen Sie den Angestellten den Lohn zahlen.
Wann müssen wir den Verein ins Handelsregister eintragen lassen?
Vielleicht ist Ihr Verein nicht nur gemeinnützig:
- Sie wollen auch Gewinn machen.
- Und der Verein hat pro Jahr mindestens 100'000 Franken Einnahmen.
→ Dann müssen Sie den Verein im Handelsregister eintragen lassen.