Décharge oder Entlastung
Term | Definition |
---|---|
Décharge oder Entlastung |
Die Generalversammlung akzeptiert den Tätigkeitsbericht und die Abrechnung vom Vorstand? Dann sagt man auch: Die Generalversammlung erteilt dem Vorstand Décharge oder Entlastung. Das bedeutet: Die Mitglieder vom Vorstand haften nicht mehr persönlich für das, was der Verein im vergangenen Jahr gemacht hat. Zum Beispiel: Der Verein macht Schulden oder es gibt einen Fehler in der Abrechnung? Dann haftet der ganze Verein dafür.
|