Décharge oder Entlastung

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Begriff Definition
Décharge oder Entlastung
Die Generalversammlung akzeptiert den Tätigkeitsbericht und die Abrechnung vom Vorstand? Dann sagt man auch: Die Generalversammlung erteilt dem Vorstand Décharge oder Entlastung. Das bedeutet: Die Mitglieder vom Vorstand haften nicht mehr persönlich für das, was der Verein im vergangenen Jahr gemacht hat. Zum Beispiel: Der Verein macht Schulden oder es gibt einen Fehler in der Abrechnung? Dann haftet der ganze Verein dafür.