Auch Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter einen Verein gründen.
Elternvereine HSK erheben in der Regel Eltern- und Mitgliederbeiträge. Weitere Finanzierungsquellen sind Stiftungen oder Sponsoring. Ein Verein kann auch durch die Organisation von Anlässen und den Verkauf von z.B. Essen und Getränken Einnahmen erzielen.
In der Regel bestimmen dies die Statuten. Nicht erlaubt sind rassistische oder diskriminierende Kriterien.
Bleibt nach der Begleichung aller Verpflichtungen Geld übrig, wird es gemäss den Statuten verwendet. Fehlt eine Bestimmung, so fällt das Vermögen ans Gemeinwesen.
Das ist jederzeit durch einen Vereinsbeschluss möglich. Weitere Gründe bestehen von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist oder keine Mitglieder mehr hat (SR 210 Art. 76-79).