Sobald ein Verein seinen Zweck zum Teil mit wirtschaftlichen Mitteln anstrebt und ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe mit mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz betreibt.
Bleibt nach der Begleichung aller Verpflichtungen Geld übrig, wird es gemäss den Statuten verwendet. Fehlt eine Bestimmung, so fällt das Vermögen ans Gemeinwesen.
Das ist jederzeit durch einen Vereinsbeschluss möglich. Weitere Gründe bestehen von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist oder keine Mitglieder mehr hat (SR 210 Art. 76-79).
Das Gesetz setzt keine engen Schranken. Jeder Verein kann in seinen Statuten die Rechte und Pflichten der Mitglieder und der Vereinsorgane beschreiben und im Rahmen des ZGB festlegen.
Elternvereine HSK erheben in der Regel Eltern- und Mitgliederbeiträge. Weitere Finanzierungsquellen sind Stiftungen oder Sponsoring. Ein Verein kann auch durch die Organisation von Anlässen und den Verkauf von z.B. Essen und Getränken Einnahmen erzielen.
Theoretisch kann ein Verein aus einer Person bestehen - allerdings entspricht das nicht der Idee.
In der Schweiz werden keine staatlichen Vereinslisten geführt. Ein gemeinnütziger Verein wird nach der Gründung nirgends angemeldet oder eingetragen. Für gemeinnützige Vereine ist der Eintrag ins Handelsregister freiwillig.
Sobald die Statuten durch die Gründerversammlung genehmigt und Vorstand sowie Kontrollstelle bestimmt sind, ist der Verein formell gegründet?
In der Regel bestimmen dies die Statuten. Nicht erlaubt sind rassistische oder diskriminierende Kriterien.
Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass sich die Haftung des Vereins auf sein Vermögen beschränkt (Art.75a). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Verein als Arbeitgeber tätig ist.
Auch Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter einen Verein gründen.
In der Schweiz ist die Freiheit, sich zusammenzuschliessen, in der Bundesverfassung garantiert. Jede handlungsfähige Person ist somit berechtigt, einen Verein zu gründen.